Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.057,99
    -545,26 (-0,90%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,35 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

WDH: Berlin will nach Urteil zu Präsenzunterricht zurückkehren

(Im ersten und zweiten Absatz muss es jeweils heißen: zurückkehren.)

BERLIN (dpa-AFX) - Nach einer Schlappe vor dem Verwaltungsgericht will Berlin nun doch noch vor den Sommerferien zum Regelbetrieb in den Schulen zurückkehren. Das gab Bildungssenatorin Sandra Scheeres am Montagabend bekannt.

"Die Richter sehen das Festhalten am Wechselunterrichten als nicht mehr verhältnismäßig an", sagte die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. "Von daher werden wir bereits vor den Sommerferien an den Schulen wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren müssen." Wichtig sei ihr, dass die Schulen genug Vorbereitungszeit erhielten, um sich darauf einzustellen. Details wolle sie in der Senatssitzung an diesem Dienstag abstimmen.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin nach Eilanträgen entschieden, dass Berlin für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenzunterricht sichern muss. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassenstärke unterrichtet. Die Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.

WERBUNG

Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Testmöglichkeiten geringer geworden. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellenwerte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.