Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 23 Minuten
  • Nikkei 225

    39.802,29
    +61,89 (+0,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.790,43
    +75,66 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.415,57
    -2.203,33 (-3,52%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.103,45
    +130,25 (+0,82%)
     
  • S&P 500

    5.149,42
    +32,33 (+0,63%)
     

WDH/AHS-Beschäftigte: Flughafenbetreiber stellt Arbeitnehmerrechte in Frage

(Überschrift, Teaser und Leadsatz entschärft)

HAMBURG (dpa-AFX) - Beschäftigte, Betriebsräte und die Gewerkschaft Verdi werfen der Geschäftsführung des bundesweit tätigen Flughafendienstleisters Aviation Handling Services (AHS) vor, ihre Rechte missachten zu wollen. In einem am Freitag veröffentlichten offenen Brief an die AHS-Geschäftsführerinnen sowie als Vertreter der Gesellschafter an die Flughäfen Hamburg und Hannover heißt es: "Wir, die Beschäftigten der AHS, haben bereits viele schmerzvolle Beiträge zur Unterstützung der AHS geleistet." Was jetzt jedoch geschehe, gehe weit darüber hinaus. "Hier werden unsere demokratischen Rechte als Arbeitnehmer*innen, die unserer Betriebsräte und unserer Gewerkschaft in Frage gestellt."

Nach Verdi-Angaben erbringt AHS mit seinen bundesweit fast 2000 Beschäftigten (2019) die Passagierabfertigung an den Flughäfen Hamburg, Hannover, Bremen, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart. Die Beschäftigten werfen der AHS mit Hauptsitz in Hamburg unter anderem vor, den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen trotz Kurzarbeit aus den Betriebsvereinbarungen streichen zu wollen. Dabei sei es der klare Wille der Bundesregierung, Arbeitsplätze durch Kurzarbeit zu schützen. "Die AHS will offensichtlich stattdessen Kurzarbeitergeld beziehen und trotzdem Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit entlassen." Darüber hinaus seien im Falle von Streiks "schwarze Listen" beteiligter Beschäftigter angekündigt und Betriebsräte an einigen Standorten massiv und persönlich unter Druck gesetzt worden.

AHS wies die Vorwürfe zurück. "Selbstverständlich hält sich AHS an bestehende Gesetze und Vereinbarungen mit den Sozialpartnern sowie geltendes Tarifrecht", erklärte eine Sprecherin. Vorrangiges Ziel sei der Erhalt von Arbeitsplätzen. "Die Geschäftsführungen stehen derzeit in Kontakt mit den lokalen Betriebsräten, um eine Verlängerung der Kurzarbeit in den Betrieben der AHS-Gruppe zu ermöglichen, und vertrauen darauf, mit allen Sozialpartnern konstruktive Ergebnisse zum Wohle der AHS-Beschäftigten erreichen zu können." Für AHS sei es auch unverständlich, dass die Politik bis heute keine finanziellen Hilfen für die Bodenverkehrsdienstleister gewähre, wie bereits vom Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) gefordert. "AHS ist hiervon ebenfalls stark betroffen."

Der Hamburger Flughafen - zu 51 Prozent im Besitz der Stadt - ist mit 27,25 Prozent an AHS beteiligt und wollte sich zu dem Brief nicht äußern. Er verwies auf die AHS. "Die AHS ist ein selbstständiges, bundesweit tätiges Unternehmen, der Flughafen Hamburg hält an der AHS nur eine Minderheitsbeteiligung."