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Warten auf das Kurzarbeitergeld

Auch insolvente Firmen können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Doch das Manöver hat einen Nachteil: Bei der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes drohen teils erhebliche Verzögerungen – zum Ärger der Betroffenen.

Eine Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes – wie sie beim Insolvenzgeld üblich ist – ist in der Regel nicht praktikabel. Foto: dpa
Eine Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes – wie sie beim Insolvenzgeld üblich ist – ist in der Regel nicht praktikabel. Foto: dpa

Der Ärger ist oft groß unter den Mitarbeitern: Rechnungen müssen bezahlt, die Mieten überwiesen werden. Doch der Firma geht es schlecht – und das vom Management versprochene Kurzarbeitergeld lässt auf sich warten. Woran das liegt, zeigt der Fall der insolventen Steakhauskette Maredo. Denn vor allem bei Insolvenzverfahren kann es zu teils erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes kommen, warnen Experten.

Grundsätzlich können auch insolvente Unternehmen das Kurzarbeitergeld nutzen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Da im Anschluss zusätzlich Insolvenzgeld bezogen werden kann, eignet sich die Variante, um die vom Unternehmen zu tragenden Lohnkosten über einen möglichst langen Zeitraum hinweg zu senken und so die Perspektiven für eine Fortführung zu erhöhen.

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Der Haken daran: „Für die Mitarbeiter kann dies allerdings zu erheblichen Problemen und längeren Wartezeiten führen“, sagt der vorläufige Maredo-Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis.

So sollten die Beschäftigten der Steakhauskette eigentlich ab dem 19. März Kurzarbeitergeld erhalten. Doch die Überweisung verspätete sich. Erst Mitte April war für sie schließlich Zahltag, obwohl die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig beantragt und „bis Ende Juli 2020 im Grundsatz auch bewilligt“ wurde, so Antoniadis. Die Arbeitsagentur muss aber per Bescheid jeden einzelnen Monat nochmal im Detail prüfen. „Solange das nicht erfolgt ist, können keine Gelder an die Beschäftigten ausgezahlt werden“, sagt der Insolvenzverwalter. „Da die Bearbeitung teils mehrere Wochen dauert, müssen die Mitarbeiter diesen Zeitraum selbst überbrücken, was für viele Beschäftigte mit ohnehin niedrigen Einkommen extrem schwierig ist, so Antoniadis. Einen unerwünschten Nebeneffekt haben die Verzögerungen außerdem: „Das Ganze trägt natürlich auch nicht dazu bei, die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen, für den Erhalt ihres Unternehmens zu kämpfen.“

Auch eine Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes – wie sie beim Insolvenzgeld üblich ist – ist in der Regel nicht praktikabel. Denn solange der Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur nicht vorliegt, hat der vorläufige Insolvenzverwalter keine Sicherheit, um bei einer Bank ein Darlehen zu erhalten.

Außerdem gibt es insolvenzrechtliche Hürden. „Um diese Lücke zu schließen, ist der Gesetzgeber gefragt“, sagt Antoniadis. Er geht davon aus, dass Verzögerungen bei der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zunehmen könnten, „spätestens, wenn es zu einer zweiten Corona-Welle mit Schließungen von Läden oder Restaurants kommt.“

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