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Warenpreis inklusive Pfand oder nicht? - Entscheidung steht bevor

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Wie geht es weiter mit dem Flaschenpfand - nach langem Warten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verkündet nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil. Die Richter entscheiden am Donnerstag (8.45 Uhr), ob Lebensmittelhändler das Pfand für Flaschen und Gläser getrennt vom eigentlichen Produktpreis ausweisen dürfen. So handhaben es bisher ohnehin die meisten Händler und auch bei der Verhandlung vor dem BGH Mitte Oktober schien der Fall nun klar. Erwartet wird, dass der zuständige Senat der Richtlinie des EuGH folgt, der im Juni bereits im Sinne der Lebensmittelhändler entschieden hatte. Demnach wäre das Pfand auch künftig extra anzugeben.

Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb. Er geht gegen eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel vor, die in Werbeprospekten Getränke und Joghurt bewarb und das Pfandgeld dabei, wie zumeist üblich, gesondert angab. Der Verband hatte darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen. Daraufhin hatte der BGH nach einer ersten Verhandlungsrunde im Jahr 2021 die Frage an die Luxemburger Richter weitergegeben (Az. I ZR 135/20).