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Warburg-Bank: Alle Steuerforderungen aus Cum-Ex-Geschäften beglichen

HAMBURG (dpa-AFX) - Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Warburg-Bank hat nach eigenen Angaben alle Steuerforderungen beglichen. Nachdem die Gruppe bereits im April 2020 rund 44 Millionen Euro an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg gezahlt habe, seien nun zum Jahresschluss 2020 noch einmal 111 Millionen Euro überwiesen worden, teilte die Bank am Donnerstag in Hamburg mit. Zur Verfügung gestellt worden sei das Geld von den beiden Hauptgesellschaftern der Warburg Gruppe.

Mit den Zahlungen über insgesamt 155 Millionen Euro "sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen", betonte die Bank. Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern sei damit erledigt.

Die Bank betonte, sie habe nun allein den gesamten Steuerbetrag gezahlt, "obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten, während die Warburg Gruppe nie die Absicht hatte, zu Unrecht von Steueranrechnungen zu profitieren".

Entsprechend teile die Bank weiterhin die steuerliche Einschätzung der Behörden nicht, wonach sie für die gesamten Steuerforderungen vorrangig und allein in Anspruch zu nehmen sei - und gehe weiter gegen die Steuerbescheide rechtlich vor. "Gegen die Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte sind inzwischen Klagen auf Schadenersatz eingereicht worden", teilte die Bank mit.

An umstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals waren über Jahre verschiedene Banken, Investoren und Steuerrechtsexperten beteiligt. Dies Transaktionen haben zu einem Milliardenschaden für die Staatskasse geführt. Bei Cum-Ex-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu wurden rund um den Dividendenstichtag diese Aktien zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten dann Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.