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„War schnell klar, dass man sich weiteres Papier sparen kann“

Matthias Koch legt sich in der Coronakrise mit der Allianz-Versicherung an. Ein Gespräch über Kleingedrucktes, schwer zu berechnende Risiken und einen Präzedenzfall mit Multiplikator-Wirkung.

WirtschaftsWoche: Herr Dr. Koch, Sie haben im Namen Ihres Mandanten Christian Bickelbacher den Versicherer Allianz verklagt. Warum?
Matthias Koch: Mein Mandant ist Gastronom in Bochum und hat über viele Jahre Prämien für eine Betriebsschließungsversicherung bezahlt. Bis Mitte März hatte er zum Glück keinen Schadenfall erlitten. Jetzt ist im Zuge der Coronapandemie genau der versicherte Fall eingetreten: Seine Betriebe wurden geschlossen. Dann erwartet man natürlich auch, dass die Leistung fließt, die man eingekauft hat.

Was nicht der Fall ist. Die Allianz hat Corona als Versicherungsfall abgelehnt. Mit welcher Begründung?
Die Allianz hat sich im Wesentlichen darauf bezogen, dass in der Police, die vor Jahren abgeschlossen wurde, die Corona-Erkrankung Covid-19 nicht aufgeführt ist.

Sondern?
In die Police sind die Krankheiten und Krankheitserreger aufgenommen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses im Infektionsschutzgesetz standen. Dass Corona dort nicht gestanden haben kann, liegt auf der Hand. Wenn diese Police aber abschließend und nur für zum Zeitpunkt des Abschlusses bekannte beziehungsweise längst ausgerottete Krankheiten und Krankheitserreger Gültigkeit hätte, wäre eine solche Versicherung auch nahezu wertlos.

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War von Anfang an klar, dass es auf eine Klage hinauslaufen würde?
Von Anfang an klar war das nicht. Aber es stand zu befürchten. Die Versicherer werden mit Sicherheit zahlreiche solcher Schadensmeldungen zu bearbeiten haben. Wenn sie Einzelfälle widerstandslos regulieren, dann wird das natürlich rumgehen wie ein Lauffeuer. Sie müssen deshalb eine einheitliche Linie verfolgen, und das ist zunächst mal die Linie, solche Anfragen abzulehnen. Deshalb war relativ schnell klar, dass man sich weiteres Papier sparen kann und es keinen Sinn ergibt, außergerichtlich Argumente auszutauschen.

Haben Sie schon eine Erwiderung auf die Klage erhalten?
Nein, die haben wir noch nicht. Das Verfahren hat das Landgericht hier in Bochum im so genannten schriftlichen Vorverfahren eingeleitet. Zunächst werden Fristen gesetzt. Die erste Frist beträgt zwei Wochen, für einen Zweizeiler, mit dem man als Beklagter ankündigt, dass man sich verteidigen möchte. Die eigentliche Klageerwiderungsfrist beträgt mal zwei, mal drei Wochen. Deshalb rechne ich mit einer sachlichen Stellungnahme etwa Mitte Mai.

Die vermutlich auch ablehnender Natur sein wird...
Das ist ganz klar. Nach Klageerhebung hat es schon noch ein bisschen Korrespondenz gegeben. Es ist auch ein allgemein verbreitetes Vergleichsangebot unterbreitet worden...

Die Allianz hat, wie zahlreiche Versicherer, Betroffenen einen Kompromiss vorgeschlagen: Eine freiwillige Zahlung von 15 Prozent der versicherten Summe. Da der Staat über Soforthilfen und Kurzarbeitergeld rund 70 Prozent des Betriebsausfalls abfedert, würden sich Versicherer und Versicherte also den verbliebenen Schaden teilen. Ist das kein faires Angebot?
Die staatlichen Hilfen können sicherlich gewisse Kosten auffangen, aber nicht den Gewinn abfedern, den man mit dem Betrieb erwirtschaftet. Deshalb haben wird das Angebot als unzureichend abgelehnt. Nach Klageerhebung wurde ein weiteres Argument vorgebracht, nämlich, dass es sich um keine vollständige Schließung handele. Die Gastronomiebetriebe könnten ja einen gewissen Minimalbetrieb aufrecht erhalten durch Catering oder Außer-Haus-Verkauf. Die Betriebe, um die es hier geht, leben aber eindeutig vom persönlichen Besuch und Verzehr vor Ort.

In der Sportsbar Three Sixty holt man sich normalerweise kein Sandwich ab...
Sie liegt mitten im Bermuda3Eck in Bochum, ein im Ruhrgebiet relativ bekanntes Kneipenviertel. Das ist ein Treffpunkt, und sämtliche Lokale sind auf Anwesenheit, Zusammensitzen und Zeitvertreib ausgelegt und nicht auf irgendeinen Mitnahmeservice.

Wie bewerten Sie die zusätzlich Auflage der Allianz, mit der Annahme einer freiwilligen Zahlung von 15 Prozent sämtliche Ansprüche als abschließend erledigt zu deklarieren, inklusive etwaiger zweiter oder dritter Corona-Wellen beziehungsweise Entwicklungen und Mutationen dieses Virus?
Das macht das Angebot zusätzlich unattraktiv. Das soll dann ja eine Generalabsolution sein. Man weiß nicht, wie die Dinge sich entwickeln. Eines steht aber mal fest: Die Versicherungsverträge sind auf einen Zeitraum von 30 Tagen ausgelegt. Der ist jetzt schon überschritten. Deshalb können sie ohnehin nicht den Gesamtschaden abdecken, den die Schließung bereits jetzt mit sich bringt.


„Mit etwas Glück im Sommer ein Urteil in erster Instanz“

Allianz-Chef Oliver Bäte findet starke Worte für die Auswirkungen der Corona-Epidemie auch für die Versicherungsbranche: Er vergleicht sie mit der Explosion eines Atomkraftwerks. Es werde nur eine kleine Weile treten, bis die Branche enorme Verluste verzeichne. Und wenn die Allianz alle Schäden bezahle, könne auch sie in Schieflage geraten. Ficht Sie das nicht an?
Als Anwalt bin ich zunächst einmal Vertreter einer Partei. Es ist meine Aufgabe, erreichbare Ziele zu verfolgen. Natürlich nimmt man wahr, dass in allen Branchen perspektivisch mit Problemen, womöglich auch gravierenden, zu rechnen ist. Das kann für einen einzelnen Prozessfall keine Rolle spielen. Wahrscheinlich haben die Versicherer nicht mit so einer Pandemie gerechnet, aber das ist Chance und Risiko im gesamten Versicherungsgeschäft.

Die Entscheidung für flächendeckende Betriebsschließungen haben Politiker als Präventivmaßnahme getroffen. Wäre deshalb nicht der Staat der bessere Adressat für Entschädigungen? Und zwar auf Grund § 65 des Infektionsschutzgesetzes, in dem „eine Entschädigung in Geld“ für so genannte „Nichtstörer“ vorgesehen ist?
Das Infektionsschutzgesetz ist eher ausgestaltet für Einzelfälle. Ich bin zwar kein Experte im Bereich des Infektionsschutzgesetzes, aber ich bin einigermaßen sicher, dass die dort in Betracht kommenden Leistungen immer nur eine Entschädigung für Verluste sein können. Nicht aber entgangenen Gewinn aus betrieblicher Betätigung ersetzen. Für mich besteht ein Vorrang der Inanspruchnahme der Versicherer, weil das eine konkrete vertragliche Grundlage hat.

Ihre Klage liegt nun beim Landgericht in Bochum. Wie geht es weiter?
Verfahren bei den Kammern für Handelssachen am Landgericht Bochum, wo auch dieser Rechtsstreit läuft, werden in aller Regel schnell bearbeitet. Da haben wir Glück. Mit ganz großer Wahrscheinlichkeit wird es zudem hier gar nicht um Sachverhaltsfragen gehen, die häufig Verfahren in die Länge ziehen können. Es geht vielmehr um eine ganz punktuell zu greifende und zu entscheidende Rechtsfrage: Ist dieser Fall ein Fall, der unter den Deckungsschutz der Versicherung fällt? Deswegen rechne ich mit etwas Glück im Sommer mit einem Urteil in erster Instanz.

Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Urteil der ersten Instanz akzeptiert wird, oder? Egal, wer Recht bekommt.
Dass ein solches Urteil noch nicht das Evangelium ist, ist klar. Es gibt immer eine zweite und im Notfall eine dritte Instanz. Aber es gilt der Grundsatz: Je eher man anfängt, desto eher ist man fertig.

Bis ein abschließendes Urteil in letzter Instanz gefällt wird, kann es für manchen Kläger zu spät sein. Erwarten Sie die Bereitschaft zu einem Vergleich?
Der Mandant hat es natürlich leichter. Wenn da ein deutlich attraktiveres Angebot kommt, könnte man es annehmen - bevor man Jahre herumstreitet. Von Seiten des Richters oder der zuständigen Richterin wird das sicherlich angeregt werden. Ich vermute aber, das die größeren Schwierigkeiten bei der Allianz liegen.

Wegen der flächendeckenden Wirkung?
Von so einem Vergleich würden ja wahrscheinlich sehr viele weitere Versicherungsnehmer profitieren. Auch solche, die sich nicht so schnell zu einem Rechtsstreit entschließen konnten. Deshalb stelle ich mir vor, dass sie sich damit sehr schwer tun werden. Jedenfalls in der ersten Instanz.

Ein Urteil hätte aber auch Multiplikator-Wirkung. So oder so.
Dass im Moment keiner sicher voraussagen kann, wie die Verfahren ausgehen, liegt in der Natur der Sache. Es gibt ja keine Paradefälle, auf die man sich in der Rechtsprechung beziehen könnte.

Also könnte es ein wegweisendes Urteil geben?
Das könnte so kommen.

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