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Wahlen sollen für etwa 2,5 Millionen Deutsche im Ausland leichter möglich werden

Fast 2,5 Millionen Deutsche leben im Ausland. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sie ein Anmeldeverfahren durchlaufen.
Fast 2,5 Millionen Deutsche leben im Ausland. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sie ein Anmeldeverfahren durchlaufen.

Wahlberechtigte in Deutschland können den letzten September-Sonntag entspannt angehen: Entweder haben sie schon vom Küchentisch aus per Briefwahl ihre Stimme zur Bundestagswahl abgegeben oder das nächste Wahllokal liegt meist in nächster Nachbarschaft.

Anders ist die Situation dagegen für die etwa 3,4 Millionen Deutschen (letzte Schätzung: 2005), die ausgewandert sind oder zeitweise im Ausland leben. Bei der Bundestagswahl 2017 haben sich 112.989 wahlberechtigte Auslandsdeutsche in Wählerverzeichnisse eintragen lassen – also nur ein Bruchteil derer, die eigentlich den Wahlausgang mitbestimmen könnten.

Ein Grund für das Problem: Die Teilnahme an Wahlen aus dem Ausland ist für viele kompliziert und zeitkritisch. Das hat auch Bundeswahlleiter Georg Thiel erkannt. Er setzt sich für eine hohe Wahlbeteiligung ein und möchte die Wahl daher für Wahlberechtigte erleichtern. Er wandte sich dazu vor einigen Wochen an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), damit der Prozess zumindest zur Bundestagswahl 2025 vereinfacht wird. "Die Wahl ist für Auslandsdeutsche ein schwieriger Prozess, der lange dauert", sagt Thiel.

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Problematisch sind vor allem die Postwege, denn wenn die Unterlagen zur Eintragung ins Wählerverzeichnis einmal in den Behörden in Deutschland angekommen sind, arbeiteten diese schnell, sagt der Bundeswahlleiter. Dann müssen die Briefwahlunterlagen ins Ausland versandt werden und nach der Stimmabgabe wieder zurück nach Deutschland. Thiel hofft, dass der digitale Personalausweis aus der Abteilung von Digitalisierungs-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) künftig zumindest die Eintragung ins Wählerverzeichnis erleichtert. Das würde den ganzen Prozess erheblich vereinfachen und verkürzen. Doch dazu wäre erstmal eine Gesetzesänderung nötig, über die aber erst die nächste Bundesregierung und das Parlament befinden können.

So funktioniert die Wahl aus dem Ausland

Auslandsdeutsche, die wählen wollen, müssen bislang spätestens am 5. September einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss persönlich unterzeichnet sein und daher per Post übermittelt werden. Doch häufig ist vielen Menschen gar nicht klar, bei welcher Behörde man sich ins Wählerverzeichnis eintragen muss. Daher lassen sie das Wählen eben ganz.

Abhilfe schafft hier ein Grünen-Mitglied aus Washington in den Vereinigten Staaten. Stefan Hochhuth, Vorstand des Ortsverbands Washington, sagt: „Solange jede Gemeinde ihr eigenes Briefwahl-Antragsverfahren hat und Briefwahl-Unterlagen teilweise erst drei bis vier Wochen vor der Wahl verschickt werden, ist es schon wegen der langen Postlaufzeiten ins Ausland unmöglich, rechtzeitig die Unterlagen zu erhalten und abzuschicken.“ Schon 2009 hat der Ortsverband eine Briefwahl-Suchmaschine angefertigt. Sie führt die Links zu den Webseiten der Wahlämter auf, über die die Unterlagen beantragt werden können. Mittlerweile deckt die Seite – in Handarbeit angefertigt - 92 Prozent aller etwa 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland ab.