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WAHL/ROUNDUP: Aiwanger: Twitter-Eintrag war Missgeschick - keine böse Absicht

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat seinen umstrittenen Twitter-Eintrag mit Vorab-Wahlprognosen zur Bundestagswahl als "Missgeschick" bezeichnet. "Es war weder böse Absicht noch sonst etwas dahinter", sagte Aiwanger am Montag in München. Es sei nicht die Absicht gewesen, ein Gesetz zu verletzen. "Es wäre doch auch widersinnig. Wir verstoßen doch nicht absichtlich gegen Gesetze", sagte der 50-Jährige, der sich am Wahlabend trotz viel Kritik und zahlreichen Nachfragen nicht zu dem Vorfall geäußert hatte.

Aiwanger hatte am Sonntag noch während der laufenden Stimmabgabe Zahlen aus einer Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen auf Twitter verbreitet - verbunden mit dem Aufruf, die "letzten Stimmen" den Freien Wählern zu geben. Der Tweet wurde nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Der Koalitionspartner CSU reagierte mit harscher Kritik.

Der Bundeswahlleiter prüft nach eigenen Angaben, ob ein Verstoß gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes vorliegt. Darin heißt es: "Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig." Eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro ist möglich.

Über das Zustandekommen des Tweets und über die Frage, ob er selbst oder ein Mitarbeiter diesen ausgelöst hatten, schwieg Aiwanger am Montag weiterhin.

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete das Verhalten seines Stellvertreters in einer CSU-Vorstandssitzung nach Angaben von Teilnehmern als eines stellvertretenden Ministerpräsidenten unwürdig. Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) forderte eine Entschuldigung von Aiwanger. "Mit dem Löschen des Tweets ist es nicht getan", sagte Aigner. "Hubert Aiwanger hat großen Schaden angerichtet und sollte sich öffentlich entschuldigen. Sein Schweigen dazu ist nicht hinnehmbar."

Der Freie-Wähler-Chef sagte: "Es ist nicht unter meiner Würde, mich zu entschuldigen." Man müsse aber erst den Gesamtzusammenhang prüfen.