Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.917,28
    -171,42 (-0,95%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,01
    -50,87 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    38.007,21
    -453,71 (-1,18%)
     
  • Gold

    2.340,80
    +2,40 (+0,10%)
     
  • EUR/USD

    1,0738
    +0,0037 (+0,34%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.177,23
    -306,95 (-0,51%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.392,17
    +9,59 (+0,69%)
     
  • Öl (Brent)

    82,57
    -0,24 (-0,29%)
     
  • MDAX

    26.043,18
    -302,89 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.266,76
    -32,84 (-1,00%)
     
  • SDAX

    13.995,77
    -211,86 (-1,49%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.078,86
    +38,48 (+0,48%)
     
  • CAC 40

    8.016,65
    -75,21 (-0,93%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.543,79
    -168,96 (-1,08%)
     

Waffenhersteller Heckler & Koch erleidet Schlappe vor Gericht

OBERNDORF (dpa-AFX) - Der seit Jahren schwelende Streit um die Mehrheitsverhältnisse beim Waffenhersteller Heckler & Koch geht weiter. Das Landgericht Stuttgart gab am Mittwoch eine Entscheidung bekannt, dass Hauptversammlungsbeschlüsse der Firma aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt worden seien. Geklagt hatte der Ex-Großaktionär Andreas Heeschen. Er hatte nach einem Aktionärstreff 2020 einen Sitz im Aufsichtsrat eingebüßt, weil der neue Mehrheitsaktionär - die Luxemburger Finanzholding CDE - das so wollte. Heeschen war aber der Ansicht, dass die Stimmrechte noch gar nicht übertragen worden waren. Er legte Rechtsmittel ein.

2021 ließ die Firma die umstrittene Entscheidung der Hauptversammlung von 2020 bestätigen. Diese Bestätigung erklärte das Stuttgarter Landgericht nun allerdings für ungültig. Seine Entscheidung begründete das Gericht mit Blick auf neue Stimmrechtsmitteilungen, die Ende Juni im Bundesanzeiger veröffentlich worden waren und denen zufolge es weitere mittelbare Mehrheitsbeteiligungen gibt.

Genannt werden in der Bundesanzeiger-Mitteilung der französische Investor Nicolas Walewski, ein auf Barbados lebender Landsmann und eine Bank von der karibischen Insel. Alle drei Parteien sind mit der bereits bekannten Mehrheitsaktionärin, der CDE, verwoben.

Dass die Nennung erst nun erfolgte und nicht schon damals, stieß beim Gericht sauer auf. Die damals unterbliebenen Mitteilungen hätten "zu einem konzernweiten Rechtsverlust" geführt, befand die Kammer - die CDE hätte 2021 nicht zur Ausübung der Stimmrechtsmehrheit zugelassen werden dürfen.

WERBUNG

Das Stuttgarter Gerichtsverfahren gehört gewissermaßen zu den Nachwehen des erbittert geführten Machtkampfes zwischen Heeschen und Walewski - eine Auseinandersetzung, die Walewski 2020 für sich entschied. Heeschen wollte aber nicht klein beigeben.

Auswirkungen hat die Gerichtsentscheidung keine. Denn bei der Hauptversammlung von Heckler & Koch an diesem Mittwoch standen weitere Bestätigungsbeschlüsse auf der Tagesordnung, mit denen die Entscheidung von 2019 erneut abgesegnet werden sollte. "Wir hätten dies unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts ohnehin getan, um auf der sicheren Seite zu sein", sagte eine Unternehmenssprecherin. Der Kläger Heeschen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.