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Wüst soll Laschet folgen - NRW-Landtag wählt Ministerpräsidenten

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Knapp sieben Monate vor der Landtagswahl soll in Nordrhein-Westfalen ein neuer Ministerpräsident gewählt werden. Der Landtag kommt an diesem Mittwoch (13.00 Uhr) zu einer Sondersitzung zusammen, um über den amtierenden Landesverkehrsminister Hendrik Wüst als Nachfolger von Armin Laschet (beide CDU) abzustimmen.

Der 46 Jahre alte Jurist aus dem Münsterland geht als gemeinsamer Kandidat der Regierungsfraktionen von CDU und FDP in die Wahl. Die Abstimmung wird mit Spannung erwartet, denn Schwarz-Gelb hat nur eine Stimme Mehrheit im Landtag. Sollte Wüst gewählt werden, wird er direkt im Anschluss als Ministerpräsident vereidigt.

Der gescheiterte Unionskanzlerkandidat Laschet ist seit der konstituierenden Sitzung des Bundestags vom Dienstag Abgeordneter in Berlin. Laschet hatte eine Rückkehr nach NRW unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl ausgeschlossen. Am Samstag war Wüst bereits bei einem Parteitag zum neuen CDU-Landesvorsitzenden gewählt worden. Auch in diesem Amt folgt er Laschet nach.

Im ersten Wahlgang braucht Wüst die absolute Mehrheit und damit alle 100 Stimmen von CDU und FDP, um zum Ministerpräsidenten gewählt zu werden. Insgesamt hat der Landtag 199 Abgeordnete. Falls Wüst im ersten Durchgang scheitern sollte, würde ein zweiter Wahlgang angesetzt. Die Landesverfassung erlaubt dafür einen Zeitraum von zwei Wochen.

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In der zweiten Runde braucht der Kandidat dann die einfache Mehrheit, das heißt mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen. CDU-Landtagsfraktionschef Bodo Löttgen hatte am Montag erklärt, er sei zu 100 Prozent sicher, dass alle Stimmen der Koalitionsfraktionen zusammenkämen.

Auch SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty ging davon aus, dass die knappe CDU/FDP-Regierungsmehrheit steht. "Alles andere wäre eine faustdicke Überraschung", sagte er. Weder SPD noch Grüne oder AfD wollen Wüst mitwählen.

Vor der Abstimmung wird Laschet im Landtag zunächst offiziell verabschiedet. Er hatte bereits am Montag beim Landtagspräsidenten sein Amt niedergelegt. Laut Landesverfassung kann ein Mitglied der NRW-Landesregierung nicht gleichzeitig Mitglied des Bundestages sein. Mit dem Zusammentritt des Bundestages endete daher am Dienstag auch Laschets geschäftsführende Amtsführung. Vorübergehend übernahm sein Stellvertreter, Familienminister Joachim Stamp (FDP), die Leitung der Regierungsgeschäfte.

Als Landtagsabgeordneter kann und möchte Laschet Wüst am Mittwoch noch mitwählen. Für wohl nur kurze Zeit ist Laschet Abgeordneter im Landtag und im Bundestag.