Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 5 Stunden 36 Minuten
  • Nikkei 225

    37.253,54
    -826,16 (-2,17%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.369,34
    +531,32 (+0,92%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.294,82
    +409,28 (+46,21%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Wünsche für Bestattung schriftlich festhalten

Königswinter (dpa/tmn) - Jede Bestattung ist individuell. Damit aber auch alles so abläuft, wie man es sich wünscht, ist es wichtig, die eigenen Vorstellungen dem Bestattungsunternehmen klar und deutlich mitzuteilen. Darauf weist die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Aeternitas, hin.

Alle Vereinbarungen sollten zudem möglichst schriftlich festgehalten werden. Hilfreich sind auch Zeugen beim Beratungsgespräch. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die geäußerten Wünsche notfalls beweisen.

Bestatter wählte falschen Bestattungsort

Wird eine Bestattung am Ende anders als vereinbart durchgeführt, kann das unter Umständen ein Schmerzensgeld rechtfertigen, erklärt Aeternitas mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az.: 5 O 170/17).

WERBUNG

In dem verhandelten Fall war ein die Asche eines Verstorbenen in der Ostsee statt wie gewünscht in der Nordsee verstreut worden. Als die Witwe davon erfuhr, litt sie in der Folge an Schlafstörungen und Depressionen. Ihr verstorbener Ehemann war Hochseesegler und hatte explizit eine Seebestattung in der Nordsee gewünscht.

Zeugen bestätigten Aussagen der Witwe

Vor Gericht konnte die Witwe nachweisen, dass dies auch die Absprache mit dem Bestatter gewesen war. Die Richter erkannten nach der Zeugenvernehmung die psychischen Beeinträchtigungen an. Sie billigten der Klägerin ein Schmerzensgeld von 2500 Euro zu.