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VW und Verbraucherschützer feilschen bereits um die Entschädigung von 400.000 Kunden

Die Juristen beider Seiten suchen eine außergerichtliche Lösung im Dieselstreit. Bei den Verhandlungen geht es um einen Milliardenbetrag.

Volkswagen und der Verbraucherverband haben Gespräche über eine außergerichtliche Lösung im Dieselstreit begonnen. Wie das Handelsblatt aus informierten Kreisen erfuhr, gab es bereits mehrere Termine, in denen die Streitparteien ihre Argumente ausgetauscht haben.

Ein Vergleich würde die rund 400.000 Kunden von VW betreffen, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und des ADAC angeschlossen haben. Es geht um Entschädigungen für Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns mit dem Motortyp EA189. Der Autobauer hatte die Diesel-Pkw jahrelang so manipuliert, dass sie auf der Straße weit mehr giftige Abgase ausstießen als auf dem Prüfstand.

Die Musterfeststellungsklage hatte der VZBV direkt mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 1. November 2018 eingereicht. Das Instrument erlaubt es, dass sich viele potenziell Geschädigte hinter einer Klage versammeln. Insgesamt haben sich rund 450.000 Personen beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen, allerdings gab es inzwischen auch wieder Tausende Abmeldungen. Wie viele Käufer am Ende berechtigt sind, steht nicht fest.

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An den Verhandlungen nehmen dem Vernehmen nach etwa zehn Personen teil, darunter VW-Chefjurist Manfred Döss und VZBV-Chef Klaus Müller. Der Volkswagen-Konzern tritt außerdem mit Juristen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer an.

Federführend mit den Verbraucherklagen befasst sind die Partner Martina de Lind van Wijngaarden und Hans-Patrick Schroeder. Für die Verbraucherschützer führen Vertreter der Kanzlei RUSS Litigation die Gespräche. Das sind Marco Rogert, Ralf Stoll, Ralph Sauer und Tobias Ulbrich. Auf Nachfrage wollten sich weder VW noch die Klägervertreter zu den Verhandlungen äußern. Es wurde strenge Vertraulichkeit vereinbart.

Dauer der Gespräche unklar

Wie lange die Gespräche dauern sollen, ist nicht bekannt. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass VW und VZBV bis zum 5. Mai 2020 zu einem Abschluss kommen wollen. Dann wird am Bundesgerichtshof ein erster Dieselfall verhandelt.

Für beide Seiten ist damit ein gewisses Risiko verbunden: Ein verbraucherfreundliches Urteil würde die Ausgangslage für VW verschlechtern. Doch ebenso könnten Signale aus Karlsruhe Nachteile für die Verbraucher bringen.

Volkswagen hatte Ansprüche von Kunden in Deutschland lange Zeit vehement zurückgewiesen. Selbst als Michael Neef, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, in der mündlichen Verhandlung Mitte November des vergangenen Jahres VW aufforderte, im Sinne der Kunden einen Vergleich zu suchen, blieben die Wolfsburger stur.

Ein Vergleich sei bisher kaum vorstellbar. Erst Anfang 2020 erfolgte die Kehrtwende. „Ziel von VZBV und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Welche Zahlungen die VW-Käufer erwarten können, ist ungewiss. In den USA zahlte VW in der Regel Beträge jenseits von 10.000 US-Dollar, in Einzelfällen sogar 40.000 Dollar. In Deutschland sind solche Beträge utopisch.

Einige Tausend Euro durchschnittlich sind dagegen durchaus realistisch, darauf deuten zahlreiche Individualurteile und -vergleiche hin. In Summe kommt auf VW eine neue Milliardenlast zu.

Mehr: Volkswagen baut an einem weltweiten Netz für Batteriezellen. In der Volksrepublik China wird ein neues Joint Venture wahrscheinlich.