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Warum VW Pkw den Händlern beim E-Auto ID.3 jetzt mehr Freiheiten gibt

Start der ID.3 Serienproduktion in der  Gläsernen Manufaktur Dresden. Foto: Volkswagen AG
Start der ID.3 Serienproduktion in der Gläsernen Manufaktur Dresden. Foto: Volkswagen AG

Der Wolfsburger Autohersteller VW Pkw ändert wichtige Geschäftsregeln im Umgang mit seinen Händlern. Zwei seit Anfang April geltende Neuerungen betreffen die Interessenten eines E-Autos des Typs ID.3 sowie potenzielle Leasingnehmer, die sich für den Dienstleister Volkswagen Financial Services mit Sitz in Braunschweig entscheiden.

Laut VW-interner Dokumente, die Business Insider vorliegen, dürfen jetzt die Vertriebspartner erstmals ihre Ausstellungsfahrzeuge der kompakten Baureihe ID.3 ohne Wartezeit an den Endabnehmer verkaufen. Bisher galt dabei eine Mindesthaltedauer von 90 Tagen nebst sogenannter Fakturasperre.

Hintergrund: Die reinen Stromer der ID.3-Linie bietet VW Pkw im Rahmen eines Agenturmodells an, bei dem der Handel lediglich als Vermittler („Agent“) zwischen Hersteller und Kunde fungiert. Da der Anlauf des ID.3 unter anderem aufgrund von Softwareproblemen nur schleppend auf Touren kam, standen zunächst nicht ansatzweise genügend Neuwagen zur Verfügung.

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Um dennoch sicherzustellen, dass der Handel auch in den ersten Monaten der Markteinführung potenziellen Kunden jederzeit das neue Auto zumindest physisch vorführen konnte, hatte VW Pkw eine Mindesthaltedauer verfügt. Vor Ablauf dieser 90 Tage durften die begehrten E-Autos nicht weiterverkauft werden. Immerhin: „Nutzung zur statischen Präsentation ist ab der Anlieferung erlaubt“, ließ VW Pkw die Händler nun wissen.

Weil die Autos beim Agenturmodell dem Hersteller gehören, nicht dem Handel, muss Letzterer allerdings manche weitere strenge Vorschrift aus Wolfsburg akzeptieren. So ist dauerhafte Werbung für das jeweilige Autohaus auf den Kennzeichen der Vorführwagen verboten. Zudem darf ein ID.3-Austellungsfahrzeug nur dann verkauft werden, wenn nahtlos ein neuer Vorführwagen in den Schauraum rollt. „Für Autohäuser mit zwei Ausstellungsfahrzeugen gilt: Ein Aussteller kann sofort ausgeliefert werden – die Richtlinie ist somit weiterhin erfüllt“, heißt es in den internen Unterlagen.

„Ein nachhaltiger Erfolg all der aktuellen und noch geplanten ID-Modelle ist von so überragender Bedeutung für den Hersteller“, sagte ein norddeutscher VW-Partner im Gespräch mit Business Insider, „dass er uns Händlern dazu eine Vielzahl noch so kleiner Details vorschreibt. Die Lockerung aus Wolfsburg ist insofern eine große Überraschung – und eine noch größere Erleichterung im betrieblichen Alltag.“

Vielsagend in der ausführlichen Mitteilung ist ein kurzer Hinweis auf das neue E-SUV von VW Pkw: „Beim ID.4 bleibt es aufgrund der aktuellen Verfügbarkeit bei einer Fakturasperre von 90 Tagen.“ Die Ursache dahinter: Das wie der ID.3 im Werk Zwickau gefertigte Offroadmodell ist so stark gefragt, dass die Produktion kaum hinterherkommt. Zugleich sollen die Händler den Allradler aber jederzeit Interessenten in ihrem Salon vorführen können. „Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche ID.4-Markteinführung trotz der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen“, schreibt VW Pkw an die Händler.

Umdenken müssen seit Monatsbeginn viele Kunden in spe von Volkswagen Financial Services (VWFS). Das Braunschweiger Unternehmen hat die Vertragsart „Leasing mit Gebrauchtwagen-Abrechnung“ für alle Zielgruppen jüngst sang- und klanglos gestrichen. Bei solchen Kontrakten fließt am Ende des Leasings der dann erzielbare Wert des Gebrauchtwagens maßgeblich in die Kalkulation ein – das finanzielle Risiko für den Leasingnehmer ist entsprechend hoch.

„In den letzten Jahren ist die Bedeutung sowie das Volumen der Leasingverträge mit Gebrauchtwagenabrechnung kontinuierlich gesunken“, heißt es in einem vertraulichen VWFS-Schreiben. „Verantwortlich hierfür war eine deutlich aktivere Bewerbung aller Marktteilnehmer der alternativen Variante ‚Leasing ohne Gebrauchtwagenabrechnung’“. Bei dieser Version des Leasens liegt das Restwertrisiko bei jenem Händler, der später das Auto vom Leasingnehmer zurücknimmt – oder direkt beim übergeordneten Leasinggeber, etwa der VWFS.

Unverhohlen räumt der Finanzdienstleister des VW-Konzerns ein: „Die Mehrheit der Wettbewerber bietet die Vertragsart mit GW-Abrechnung bereits gar nicht mehr an, und aufgrund des sich so abzeichnenden Trends am Markt hat die Volkswagen Leasing sich dazu entschlossen, das Angebot ab dem 01. 04. 2021 einzustellen.“