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Warum bei VW die Dividende wohl auch dieses Jahr nicht ausfällt

Nach der Dieselaffäre wäre die Ausschüttung bei VW beinahe gekippt worden. Doch auch in der Coronakrise dürfte Niedersachsen einen solchen Schritt verhindern.

Vor vier Jahren hat der Autobauer Volkswagen beinahe die Dividende ausfallen lassen. Damals war die Dieselaffäre der Auslöser, in den Büchern des Wolfsburger Autoherstellers stand ein Verlust in Milliardenhöhe. Jetzt wird wieder über die Dividende von Volkswagen diskutiert, das aber deutlich stärker extern als intern.

Gut drei Milliarden Euro will Volkswagen in diesem Jahr an seine Anteilseigner ausschütten. Das hatten Vorstand und Aufsichtsrat im Februar beschlossen, als in Europa noch niemand an Corona und den folgenden Einbruch der Wirtschaft dachte. Kritik an diesem Vorschlag kommt jetzt vor allem aus der Politik.

Wenn Volkswagen staatliche Hilfen wie etwa mit einer Kaufprämie in Anspruch nehmen wolle, dann dürfe keine Dividende in Milliardenhöhe ausgeschüttet werden, heißt es in Regierungskreisen und in den politischen Parteien.

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Voll und ganz wird Volkswagen aber sicherlich nicht auf die Dividende verzichten – aus Rücksichtnahme auf das Land Niedersachsen, einen der großen Anteilseigner des Wolfsburger Autokonzerns. Die Eigentümerstruktur von Volkswagen ist kompliziert und für Außenstehende nicht immer ganz einfach zu verstehen. Die Aufteilung des Grundkapitals in Stamm- und Vorzugsaktien macht die Sache nicht einfacher.

Das Land Niedersachsen hält 20 Prozent der auf einer Hauptversammlung stimmberechtigten Stammaktien. Über das VW-Gesetz besitzt die Landesregierung de facto ein Vetorecht und kann damit wesentliche industriepolitische Ziele über Volkswagen durchsetzen. Immerhin ist der Konzern der größte Arbeitgeber des Landes. Häufig genug bildet Niedersachsen zudem Allianzen mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, was beiden Seiten im Kontrollgremium eine Mehrheit sichert.

Entscheidende Voraussetzung für einen dauerhaften Einfluss des Landes sind die 20 Prozent der Stammaktien, die die Landesregierung hält. Vor vier Jahren unmittelbar nach der Aufdeckung der Dieselaffäre hätten diese maßgeblichen 20 Prozent beinahe in Gefahr geraten können – und der Einfluss des Landes wäre deutlich geschwächt worden. Auslöser war eine Bestimmung aus dem Aktienrecht.

Niedersachsen fürchtet um Vetorecht

Weil die Dieselaffäre damals für den Milliardenverlust gesorgt hatte, wollten die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch die Dividende komplett streichen lassen. „Aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich ein vernünftiger Schritt“, erinnert sich ein VW-Manager an die Episode aus der Vergangenheit.

Niedersachsen erkannte sofort die Gefahr. Denn ein Paragraph aus dem deutschen Aktiengesetz schreibt zwingend Konsequenzen für das Zusammenspiel aus Stamm- und Vorzugsaktien vor, wenn die Dividende ausfällt.

Wird die Dividende gleich zweimal gestrichen, werden aus stimmrechtslosen Vorzugsaktien automatisch Stammaktien mit Stimmrecht. Unter solchen Umständen wäre das Land Niedersachsen unter die Grenze von 20 Prozent gefallen – und hätte sein Vetorecht verloren.

Im Frühjahr 2016 waren die Folgen der Dieselaffäre für Volkswagen noch längst nicht absehbar. Auch für das zweite Jahr in Folge hätte ein Verlust drohen können – und die Auszahlung einer Dividende wäre möglicherweise gleich noch ein weiteres Mal ausgesetzt worden.

Das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmer wollten dem gleich im ersten Verlustjahr vorbauen – und einer drohenden Verwässerung des Landesanteils ein schnelles Ende setzen. Beide Allianzpartner drückten deshalb die Entscheidung durch, dass auf jeden Fall wieder eine Dividende ausgezahlt werden müsse.

11 Cent für die Stamm- und 17 Cent für die Vorzugsaktie waren zwar nicht viel mehr als eine Anerkennungsprämie. Aber den aktienrechtlichen Bestimmungen war damit Genüge getan, es gab wieder eine Dividende. Das Land Niedersachsen konnte also auch nicht mehr unter die 20-Prozent-Grenze rutschen, selbst wenn es ein zweites schweres Verlustjahr für Volkswagen gegeben hätte.

Noch kein Termin für Hauptversammlung

Zu Beginn der Coronakrise hatten Konzernvertreter eine Rücknahme des aktuellen Dividendenbeschlusses noch ausgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung gibt es zwar noch immer nicht, aber die Töne aus Wolfsburg in Bezug auf die Dividende sind inzwischen etwas anders geworden.

VW-Finanzvorstand Frank Witter sagte vor wenigen Tagen, „dass das Thema Dividende intensiv diskutiert“ wird. „Natürlich machen wir uns Gedanken“, ergänzte der Manager. Volkswagen wolle die Ausschüttung einer Dividende von der weiteren Geschäftsentwicklung abhängig machen, die finale Entscheidung bleibe allerdings der Hauptversammlung überlassen.

Das regulär für Anfang Mai angesetzte Aktionärstreffen hatte der Konzern schon vor längerer Zeit abgesagt. Ein Sprecher sagte ergänzend dazu, dass es noch keinen neuen Termin für die Hauptversammlung gebe. Volkswagen brauche noch mehr Zeit für eine Entscheidung. Andere große Konzerne wie Bayer und Daimler hatten sich bereits dazu entschieden, dass sie auf eine Präsenzveranstaltung verzichten und statt dessen digitale Hauptversammlungen ausrichten.

Möglicherweise profitiert Volkswagen vom Abklingen der Corona-Pandemie, und der Konzern kann im Spätsommer eine vergleichsweise normale Hauptversammlung veranstalten. Eine komplette Aussetzung der Dividende wird es mit großer Sicherheit dann nicht geben. Dafür dürften das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sorgen. Und im Zweifel reicht eine Mini-Dividende im Cent-Bereich.