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Vorzeitig aus dem Job aussteigen – ohne Verlust

In Zeiten von Personalabbau stehen oft ältere Mitarbeiter im Fokus. Sie müssen nicht mehr viel Zeit bis zur Rente überbrücken. Im Idealfall können sie Einbußen bei der Frührente per Abfindung ausgleichen.

Der Münchner Autobauer BMW will dieses Jahr Tausende Stellen abbauen. Damit das möglichst wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in existenzielle Nöte bringt, können „rentennahe Altersaustritte“ gegen Abfindung vorgezogen werden.

Damit steht BMW nicht allein. Viele Unternehmen setzen in der Coronakrise auf einen möglichst „sozialverträglichen“ Stellenabbau. Übersetzt heißt das meist, dass vor allem Ältere gehen müssen.

Dabei sind die bei betriebsbedingten Kündigungen wegen der der erforderlichen Sozialauswahl eigentlich besser geschützt. Doch in der Praxis sind Arbeitnehmer mit Anfang 60 eher bereit, mehr oder weniger freiwillig vorzeitig auszusteigen. Bleiben ihnen nur noch wenige Jahre bis zur Rente, können sie diese Zeit eher überbrücken – und Einbußen im Idealfall per Abfindung ausgleichen.

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Entscheidend ist dabei häufig, wann und zu welchen Konditionen die Rente vorzeitig starten kann. In der kommenden Ausgabe unseres Newsletters „Recht & Steuern“ stellen wir die Regeln vor: Wann kommt die abschlagspflichtige Frührente mit 63 infrage? Wann die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren? Oft wird ein nahtloser Übergang in die Rente allerdings nicht gelingen. Eventuell muss doch eine Phase mit Arbeitslosigkeit zwischengeschaltet werden. Beim freiwilligen Jobausstieg ist dann allerdings Vorsicht geboten, da die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen kann.

Orientierung in aufwühlenden Zeiten

Vielen Angestellten ist überhaupt nicht klar, wie viel Einbuße durch den vorzeitigen Jobausstieg entsteht – und wie viel Geld sie als Abfindung brauchen, um diesen Verlust auszugleichen. Ein Beispiel: Selbst bei der abschlagsfreien Rente fließt lebenslang weniger Rente als bei regulärer Beschäftigung bis zum normalen Rentenbeginn.

Im Newsletter skizzieren wir, wie die nötige Abfindung berechnet werden kann. Diese Orientierung ist in einer emotional aufwühlenden Situation besonders wertvoll. Außerdem stellen wir Strategien vor, mit deren Hilfe die Einbuße möglichst gering ausfällt. Hilfreich ist hier zum Beispiel der freiwillige Ausgleich von Rentenabschlägen, da dafür ein Teil der Abfindung praktisch steuer- und sozialabgabenfrei eingesetzt werden kann. So kann Spielraum entstehen, um mit dem Arbeitgeber eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.

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