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Vorsorgeuntersuchungen: Was steht wem wann zu?

Werden Krankheiten früh erkannt, stehen die Heilungschancen am besten. Deshalb sollten Sie vorbeugen und die kostenlosen Check-ups beim Arzt nutzen. Wir erklären, was die Kassen zahlen.

male doctor holding a stethoscope
(Bild: Getty Images)

Gesundheit ist das Wichtigste im Leben. Mit regelmäßigen Check-ups beim Arzt lässt sich vorbeugen. Denn ob Diabetes, Bluthochdruck oder Krebs – werden Krankheiten frühzeitig erkannt, lässt sich medizinisch am besten gegensteuern.

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Natürlich sind auch die Krankenkassen daran interessiert, dass ihre Versicherten nicht ernsthaft erkranken. Deshalb gibt es regelmäßige Gesundheits-Checkups und spezielle Vorsorgeuntersuchungen – etwa für die Krebsfrüherkennung – die von allen Kassen bezahlt werden. Die unterscheiden sich teilweise nach Geschlecht und werden je nach Alter in unterschiedlichen Abständen gewährt.

Früherkennung bei Kindern

0 bis 6 Jahre: In den ersten sechs Lebensjahren haben Kinder Anspruch auf die sogenannten U- Untersuchungen. Dabei handelt es sich um Untersuchungen, bei denen in bestimmten Lebensmonaten überprüft wird, ob sich ein Kind normal entwickelt.

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Beginnend mit der Neugeborenen-Erstuntersuchung werden bis zum sechsten Lebensjahr etwa Wachstum, Motorik, Gehör, Sehvermögen und auch die sprachliche Entwicklung überprüft.

Dokumentiert und erklärt werden die Untersuchungen im sogenannten Gelben Heft, dem Kinderuntersuchungsheft, das Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder der Hebamme übergeben wird.

0 bis 6 Jahre

Zusätzlich sollten bei Kindern bis 6 Jahre Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten durchgeführt werden. Ab dem sechsten Lebensmonat besteht Anspruch auf sechs Untersuchungen, zu denen auch die Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Karies-Risiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes gehören.

6 bis 18 Jahre

Jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen, wodurch die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen werden kann und so später – im Falle eines Zahnersatzes – höhere Zuschüsse gewährt werden.

13 bis 14 Jahre

Für Teenager ist im Alter von 13 bis 14 Jahren die „Jugendgesundheitsuntersuchung“ vorgesehen, bei der die körperliche und seelische Verfassung der Jugendlichen überprüft wird.

Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

18 bis 35 Jahre für Frauen und Männer:

Ein einmaliger, allgemeiner Check-up, zu dem eine Ganzkörper- und eine Blutuntersuchung sowie eine ärztliche Beratung gehören.

Ab 20 bis 34 Jahren für Frauen:

Einmal jährlich eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass Frauen alle fünf Jahre einen persönlichen Brief ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen, in dem sie zu Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung informiert werden.

Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt.

Bis 25 Jahre für Frauen:

Ein jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien.

Ab 30 Jahren für Frauen:

Zur Krebsvorsorge beim Frauenarzt kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu.

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Ab 35 Jahren für Frauen:

Alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test. Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt.

Ab 35 Jahren für Frauen und Männer:

Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up (Ganzköper- und Blutuntersuchung) zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Diabetes.

Ab 35 Jahren für Frauen und Männer:

Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers untersucht.

Ab 45 Jahren für Männer:

Einmal im Jahr Untersuchung der Genitalien und der Prostata zur Krebsfrüherkennung.

Ab 50 Jahren für Frauen:

Jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs.

50 bis 54 Jahre für Männer:

Wahlweise ein jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren zur Früherkennung von Darmkrebs.

Ab 50 bis 69 Jahre für Frauen:

Einladung zum Mammographie-Screening im Abstand von zwei Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs.

Ab 55 Jahren für Frauen:

Wahlweise alle zwei Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren zur Früherkennung von Darmkrebs.

Ab 65 Jahren für Männer:

Einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

Tipp: Es lohnt sich, bei den Leistungen der jeweiligen Krankenkassen genau hinzuschauen. Denn über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus, bieten viele Kassen Zusatzleistungen. Manche Versicherer übernehmen beispielsweise die vollen Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, den Osteopathen oder für Reiseimpfungen.

Weiterführende Informationen zu Früherkennungsuntersuchungen finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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