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Vorsicht Wucher: Verbraucherzentrale warnt vor überteuerter Schädlingsbekämpfung

Hunderte Euro für die Entfernung eines Wespennests? Zu teuer, schreibt die Verbraucherzentrale. Und gibt Tipps, wie man richtig reagiert, wenn der Notdienst einen horrenden Preis fordert.

Wespennester dürfen nur entfernt werden, wenn die Tiere für Menschen in der Nähe gefährlich sind. Das gilt bei Allergikern oder in Kindergärten. Foto: Symbolbild / gettyimages / SKatzenberger
Wespennester dürfen nur entfernt werden, wenn die Tiere für Menschen in der Nähe gefährlich sind. Das gilt bei Allergikern oder in Kindergärten. Foto: Symbolbild / gettyimages / SKatzenberger

Von einem Tag auf den anderen summt und brummt es über dem Fenster: ein Wespennest. So schnell wie sich das Volk aber ansiedelt, verschwindet es nicht wieder. Doch auf eigene Faust handeln kann teuer werden, denn die Insekten stehen unter Artenschutz. Sie dürfen nur entfernt werden, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen – etwa für Allergiker*innen oder in der Nähe von Kindergärten.

Wer Wespen ohne vernünftigen Grund fängt, ihre Fortpflanzungsstätte beschädigt oder zerstört, dem drohen Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Deshalb: Besser die Schädlingsbekämpfung rufen.

So kommen die horrenden Preise zustande

Das hat sich laut dem Schwäbischen Tagblatt kürzlich auch ein Mann aus Reutlingen, einer Stadt in Baden-Württemberg, gedacht. Bei ihm hatten sich Wespen im Rollladenkasten angesiedelt. Er suchte deshalb online nach einem Unternehmen für Schädlingsbekämpfung mit kurzem Anfahrtsweg. Bei Google fand er ein Angebot in Top-Position der Suchergebnisse – dass es sich um bezahlte Werbung handelte, fiel ihm zunächst nicht auf.

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Was wohl auch an den Slogans lag. Die lauteten: „Der zuverlässige und professionelle Kammerjäger für Reutlingen“ und „Schädlingsbekämpfung Reutlingen“. Der Mann wählte die zugehörige Mobilfunknummer. Am Abend traf der angeblich regionale Wespen-Experte ein.

Und rechnete die Kosten für seinen anstehenden Einsatz vor: 69 Euro Fahrtweg, 179 Euro Einsatzpauschale, dazu ein Zuschlag von 50 Prozent für einen Einsatz nach 18 Uhr – 89,50 Euro – , Arbeitslohn von 29,90 Euro pro 15 Minuten, auf alles 16 Prozent Mehrwertsteuer. Insgesamt: 426 Euro. Das aber war dem Wohnungsinhaber zu viel, er bezahlte den Schädlingsbekämpfer für seinen Fahrtweg und schickte ihn unverrichteter Dinge wieder weg.

Das empfiehlt die Verbraucherzentrale

Wie konnte so ein Preis zustande kommen? Das erklärt die Verbrauchzentrale. Auf ihrer Homepage warnt sie seit vergangener Woche vor „Wucherpreisen“ und „Abzocke durch Schädlingsbekämpfer“. Bekannt seien Fälle aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo für halbstündige „dilettantische Einsätze“ bis zu 800 Euro berechnet wurden.

Hinter den unseriösen Rufnummern im Internet steckten demnach oft Vermittlungsunternehmen, die mit ihren Internetanzeigen Ortsnähe vorgaukelten. Sie beauftragen dann Dienstleister*innen aus ganz anderen Teilen Deutschlands mit den Notdienst-Einsätzen und riefen Wucherpreise für die Fahrkosten auf. Der „zuverlässige und professionelle Kammerjäger für Reutlingen“ kam laut dem Schwäbischen Tagblatt aus Essen – Nordrhein-Westfalen.

Deshalb empfiehlt die Verbrauchzentrale:

  • Bei der Suche nach Handwerker*innen oder Notdiensten auf die Vorwahl der Telefonnummer achten. Keine 0800-Vorwahl oder Mobilnummer wählen

  • Online stets das Impressum der Seite prüfen: Dort muss der Sitz des Unternehmens angegeben sein. Befindet es sich in der Nähe?

  • Besser über Fach- und Berufsverbände nach Notdiensten suchen

  • Idealerweise bevor ein Notfall eintrifft und in Ruhe wichtige Nummer recherchieren (etwa Schlüsseldienst)

  • Nie sofort zahlen. Es besteht das Recht, jede Rechnung prüfen zu lassen (bieten die Verbraucherzentralen an)

  • Expert*innen stören oder töten Wildtiere nicht unbegründet. Sie arbeiten mit Naturschutzbehörden zusammen

5.100 Rufnummern - ein Unternehmen

Leider reicht in seltenen Fällen selbst der Check der Vorwahl nicht aus: So hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 die Abschaltung von 5.100 Rufnummern veranlasst, die alle zu ein und demselben Unternehmen für „Entrümpelungsarbeiten“ führten. Mit den tausenden Rufnummern sei Ortsnähe vorgetäuscht worden, Mitarbeiter*innen hätten es zudem am Telefon unterlassen, „unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung an den Firmensitz erfolgt“ war. So schrieb es damals die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage.

Wer deshalb sicher sein will, sollte bereits am Telefon alle Kosten, die Anfahrt der Handwerker*innen und den Sitz des Unternehmens klären.

Wer das Doppelte des üblichen Preises verlangt, betreibt Wucher

Wer dennoch nach einer Dienstleistung eine horrende Rechnung präsentiert bekommt, sollte sie nicht direkt zahlen, sondern prüfen. Dazu schreibt Stiftung Warentest: „Handelt es sich um Wucher, ist die Preisvereinbarung unwirksam. Als Wucher gilt nach gängiger Rechtsprechung ein Preis dann, wenn jemand etwa das Doppelte des üblichen Preises oder mehr verlangt.“ Das gelte auch für Anfahrtskosten.

Zumindest die musste der Mann aus Reutlingen kein zweites Mal zahlen, denn er fand am Ende einen lokal zertifizierten Schädlingsbekämpfer. Der befreite ihn für 145 Euro von seinen Wespen. Damit liegt der Preis laut Verbraucherzentrale im Rahmen, denn üblich seien Kosten zwischen 80 Euro und 150 Euro.