Vorsicht bei Dankeschön-Zugaben von Online-Shops
Viele Online-Shops bieten ihren Kunden nach dem Bestellvorgang Dankeschön-Zugaben in Form von Gutscheinen oder Rabatten an. Doch bei einigen Angeboten sollten Sie besser ganz genau hinschauen, warnt die Verbraucherzentrale.
Kleidung, Kosmetik, Spielzeug – wer online einkauft, bekommt nach dem Bestellvorgang oft zusätzliche Angebote präsentiert. Als Bonus für einen gerade getätigten Einkauf dürfen sich Kunden dann Gutscheine aussuchen.
Neben Rabatten für Partnershops werden bei solchen "Dankeschön-Aktionen" häufig auch kostenlose Probeexemplare von Zeitungen und Zeitschriften angeboten. Wer die anfordern will, sollte allerdings ganz genau hinschauen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg: "Achtung, das Anfordern eines Magazins führt in vielen Fällen zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Meist sind nur die ersten Ausgaben der Illustrierten unentgeltlich, was jedoch nicht immer deutlich zu erkennen ist."
Eindeutige Formulierungen sind verpflichtend
Oft sei da neben den abgebildeten Titelcovern in großen Lettern von "Dein Dankeschön mit nur einem Klick", "GRATIS", "keine zusätzlichen Versandkosten" die Rede, was viele Verbraucher darüber hinwegtäuschen könne, dass das Dankeschön am Ende etwas kosten wird.
Onlinekauf per Vorkasse? Impressum des Händlers prüfen
Um Kunden ein Abonnement unterzujubeln, arbeiten einige Anbieter auch mit rechtlich nicht einwandfreien Mitteln. Denn nur wenn der Bestellbutton den Schriftzug "Zahlungspflichtig bestellen" oder eine andere eindeutige Formulierung trägt, kommt ein gültiger Vertrag zustande. Sei der Button etwa nur mit "Anfordern" beschriftet, bestehe keine Zahlungsplicht, so die Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale mahnt die entsprechenden Anbieter ab
"Wir gehen gegen Vertriebsfirmen vor, die nicht klar und deutlich genug auf die Kosten für Dankeschön-Zeitschriften hinweisen – ja sogar versuchen, diese zu verbergen. Die Vertriebsfirmen Exclusiv Marketing GmbH und Sovendus GmbH mussten nach unseren Abmahnungen die Schaltfläche, über die eine Bestellung ausgelöst wird, bereits überarbeiten", so die Verbraucherzentrale Hamburg.
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Allen die durch solche unseriösen Angebote an ein unliebsames Zeitschriften-Abo gekommen sind, rät die Verbraucherzentrale, den Anbieter auf den fehlenden Vertragsabschluss hinzuweisen und hilfsweise den Widerruf zu erklären. "Flattern trotzdem weiter Rechnungen für die vermeintliche Gratis-Zeitschrift ins Haus, helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter."
Helfen Sie mit
Sind Ihnen beim Einkaufen im Internet solche Angebote aufgefallen? Dann freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über einen Hinweis, möglichst mit Screenshots, die den Bestellprozess für die Zeitschriften dokumentieren. Hier geht es zum Missstand-melden-Formular.
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