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Vorübergehende Hilfe für Eigentümer

Eigentümer können bei vorübergehenden finanziellen Engpässen eine Unterstützung bekommen - den Lastenzuschuss.
Eigentümer können bei vorübergehenden finanziellen Engpässen eine Unterstützung bekommen - den Lastenzuschuss.

In der Corona-Krise wird es für manche finanziell eng. Eigentümer müssen keine Sorgen haben, ihre Immobilie zu verlieren. Sie können Unterstützung beantragen.

Berlin (dpa/tmn) - Selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld. Der sogenannte Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle des Kreises oder der Kommune.

Ob jemand im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit.

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Gezahlt wird der Lastenzuschuss nicht nur für die laufende Finanzierung. Bei der Belastung mit berücksichtigt werden auch eine Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die zu zahlende Grundsteuer sowie Verwaltungskosten.

Antragsberechtigt sind nicht nur private Bauherren, sondern unter anderem auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen, ebenso Eigentümer von Eigentumswohnungen, auch Erbbauberechtigte oder Menschen mit Wohn- und Nießbrauchrechten.

Beziehen Eigentümer allerdings bereits andere staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unterkunft schon enthalten sind, wie Sozialhilfe oder Grundsicherung, können sie keinen Lastenzuschuss erhalten beziehungsweise sind nicht als Haushaltsmitglieder berücksichtigungsfähig.