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Von Putzfrau bis Sonnenbrille: Das alles können Sie von der Steuer absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch stylishe Sonnenbrillen abgesetzt werden. (Bild: AFP)
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch stylishe Sonnenbrillen abgesetzt werden. (Bild: AFP)

Frühlingszeit ist Aufbruchszeit und da fallen einige Ausgaben an, um das Schiff wieder flott zu machen. Anschaffungen, die man unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Steuer absetzen kann!


Gartenarbeiten

Wer jetzt Garten oder Terrasse auf Vordermann bringen will und dabei die Hilfe von Profis in Anspruch nimmt, kann bares Geld sparen. Denn einmalige Arbeiten, verrichtet von Gärtner, Gartenbauer oder Pflasterer, können in der Steuererklärung als Handwerkerarbeiten geltend gemacht werden.

Voraussetzungen: Der Besitzer muss selbst in dem zum Grundstück gehörenden Haus wohnen. Egal, ob er das immer tut oder es sich um ein Ferienhaus oder die Laube eines Schrebergartens handelt. Die Kosten lassen sich sogar dann absetzen, wenn sich Ferienhaus oder -wohnung in anderen europäischen Ländern befinden. Generell kann man 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuererklärung absetzen, wobei der Höchstsatz bei 1200 Euro im Jahr liegt.

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Frühjahrsputz

Ganz ähnlich wie bei den Gärtnerarbeiten sieht es auch aus, wenn Sie Profis für den Frühjahrsputz engagieren.

Voraussetzungen: 20 Prozent der Summe können Sie absetzen, die Höchstgrenze liegt bei 4000 Euro. Barzahlung ist auch hier tabu, Materialkosten werden im Gegensatz zu Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten nicht berücksichtigt.

Hilfe beim Frühjahrsputz kann steuerlich geltend gemacht werden. (Bild: Flickr / micagoto)
Hilfe beim Frühjahrsputz kann steuerlich geltend gemacht werden. (Bild: Flickr / micagoto)

Medikamente für Allergiker

Der Frühling bringt nicht nur Freude und Spaß, sondern Allergikern auch eine Menge Unbehagen und dadurch entstehende Kosten. Tabletten, Nasensprays oder eine jahrelange Desensibilisierung gehen bei Heuschnupfenpatienten ganz schön ins Geld, doch auch hier winkt eine Steuererleichterung.

Voraussetzungen: Vom Arzt verschriebene Medikamente, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Dasselbe gilt auch für Fahrtkosten, die auf dem Weg zum Arzt oder zur Apotheke entstehen. Dafür müssen sie allerdings die „zumutbare Belastungsgrenze“ überschreiten, und wie hoch die ist, wird vom Finanzamt individuell festgelegt. Je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder.

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Sonnenbrille

Zum Schluss noch ein Goodie obendrauf, das allerdings nur Brillenträgern zugutekommt: Auch die Sonnenbrille mit geschliffenen Gläsern stellt eine außergewöhnliche Belastung dar.

Voraussetzungen: Sobald sie vom Arzt verschrieben wurde, gilt sie als medizinisches und damit absetzbares Hilfsmittel.

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