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Von diesen Anlagen sollten Sie sich fernhalten

Wenn nur noch Beten hilft, war das Risiko der Beteiligung eindeutig zu groß (Symbolbild: Reuters)
Wenn nur noch Beten hilft, war das Risiko der Beteiligung eindeutig zu groß (Symbolbild: Reuters)

Auch wenn ich im Einzelnen nicht zu unternehmerischen Beteiligungen oder Nachranganleihen berate, so möchte ich auch heute wieder einmal darauf hinweisen, wo die allgemeinen Risiken von Beteiligungen liegen.

Zunächst möchte ich die Begriffe – möglichst einfach gehalten – klären:

Die Bezeichnungen Beteiligungen und geschlossene Fonds werden oft synonym verwandt. Diese Fonds heißen „geschlossen“, weil nur ein begrenzter Kreis an Anlegern teilnehmen kann. Ist das benötigte Geld eingesammelt, wird der Fonds geschlossen. Investiert wird zum Beispiel in Immobilien, Schiffe, Container oder Windparkanlagen. Die Anleger werden hier Mit-Unternehmer – mit allen Vor- und Nachteilen, allen Chancen und Risiken.

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Nachranganleihen sind eine andere Art, wie sich Unternehmen Geld beschaffen. Sie suchen Gläubiger, die sich für einen – erhöhten – Zins damit zufrieden geben, im Insolvenzfall ganz hinten in der Schlange der Gläubiger anzustellen. Diese Art der Anleihe ist bei großen, börsennotierten und solventen Unternehmen (z.B. aus dem DAX) durchaus interessant, birgt bei kleineren Unternehmen aber natürlich immense Risiken. Nachranganleihen können, müssen aber nicht börsennotiert sein.

Oftmals lesen Sie auch vom Grauen Kapitalmarkt. Darunter fasst man alle die Anlagen zusammen, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen, also nicht reglementiert sind.

Nun geht nicht jede Anlage aus diesem Sektor schief. Jedoch zeigen große Pleite-Fälle immer wieder, dass es sich hier keineswegs um eine Alternative zum Festgeld handelt.

Die Insolvenz des Container-Anbieters P&R hat im März gezeigt, dass auch Unternehmen, die lange Zeit vermeintlich erfolgreich am Markt agieren, ein Totalverlustrisiko in sich bergen.

Wenn Sie eine oder mehrere Beteiligungen besitzen, dann machen Sie sich klar: Sie sind Mitunternehmer und wenn das Geschäftsmodell scheitert, haften Sie mit Ihrer gesamten Einlage. Unter Umständen müssen Sie sogar erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Es muss nicht immer gleich die Insolvenz sein, oftmals bleiben die Renditen weit hinter den in den Hochglanzprospekten genannten Renditen zurück oder sind sogar negativ. Die Provisionen für die Vermittler bei diesen Produkten sind übrigens üppig…

Was rate ich Ihnen?

Haben Sie bislang von Beteiligungen die Finger gelassen: Herzlichen Glückwunsch – weiter so.

Besitzen Sie eine oder mehrere? Dann machen Sie den Quick-Check:

  1. Prüfen Sie, ob Sie an den Zweitmarkthandelsplätzen aktuelle Kurse für Ihre Beteiligung ermitteln können. Der bekannteste Handelsplatz gehört zur Börse Hamburg und Hannover: www.zweitmarkt.de, aber auch einige große Anbieter bieten eigene Portale an.

  2. Lesen Sie aufmerksam die letzten Jahresberichte.

  3. Erstellen Sie sich eine Übersicht über die bisherigen Zahlungsströme. Was haben Sie investiert? Wie hoch war das Agio? Welche Ausschüttungen sind Ihnen zugeflossen? Wie waren die Prognosen dem gegenüber?

  4. Falls das Ergebnis sehr schlecht ausfällt, überlegen Sie sich, ob Sie einen Anwalt, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, aufsuchen. Falls das Ergebnis Ihrer Prüfung zufriedenstellend ausfällt, prüfen Sie jährlich den Fortgang.

Viel Erfolg beim Fernhalten

Ihre
Stefanie Kühn