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Volksentscheid zu Enteignung in Berlin rückt näher

Eine freiwillige Helferin der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» mit einem Stapel von Unterschriften.
Eine freiwillige Helferin der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» mit einem Stapel von Unterschriften.

Vier Monate hat die Berliner Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» Unterschriften gesammelt. Es könnte für einen Volksentscheid reichen. Die Frage ist, was dann passiert.

Berlin (dpa) - Ein Volksentscheid in Berlin über die Enteignung von großen Immobilienunternehmen rückt näher. Die Bürgerinitiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» hat dafür in den vergangenen vier Monaten nach eigenen Angaben mehr als 343.000 Unterschriften
gesammelt.

Angesichts der hohen Zahl gehe sie davon aus, dass die Berlinerinnen und Berliner am Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September darüber abstimmen dürfen, teilte sie am Freitag mit.

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Die Initiative setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu «vergesellschaften», also gegen eine Milliardenentschädigung zu enteignen. Rund 240.000 Wohnungen in der Hauptstadt sollen nach den Vorstellungen der Initiative in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden. Das Ziel ist, so den weiteren Anstieg der Mieten in Berlin zu stoppen, der in den vergangenen Jahren deutlich über dem deutschlandweiten Durchschnitt lag.

Nach dem Scheitern des Mietendeckel-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht im April steht Berlin damit eine Diskussion über das nächste umstrittene mietenpolitische Projekt bevor. Voraussetzung für den Volksentscheid sind rund 175.000 gültige Unterschriften. Das entspricht sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten.

Wie die Landeswahlleitung am Freitag mitteilte, werden die Unterschriften nun auf Gültigkeit geprüft, das Ergebnis soll innerhalb von 15 Tagen bekanntgegeben werden. Es sei aber davon auszugehen, dass das bereits Anfang Juli passieren werde. Wenn es beim Volksentscheid eine Mehrheit für das Vorhaben gibt, wird sich der künftige Senat damit beschäftigen müssen. Er ist aber nicht rechtlich gebunden, die Pläne der Initiative umzusetzen.