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Vodafone darf keine Selbstzahlerpauschale von Kunden fordern

Luxemburg (dpa) - Vodafone darf keine Extrakosten von Kunden fordern, die ihre Rechnungen nicht per Bankeinzug bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor (Rechtssache C-484/20).

Die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU sieht vor, dass Kunden für bestimmte Zahlungsweisen eines Dienstleisters nicht zusätzlich zahlen müssen. Diese Richtlinie trat zwar erst im Januar 2018 in Kraft, das Verbot gelte aber auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden und weiterliefen, befand der EuGH.

Hintergrund ist, dass Vodafone Kabel Deutschland eine Selbstzahlerpauschale von 2,50 Euro verlangt, wenn Kunden ihre Rechnungen selbst mittels SEPA-Überweisung begleichen und ihr Vertrag vor Januar 2018 abgeschlossen wurde. Kunden mit neueren Verträgen müssen die Pauschale nicht bezahlen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt, daraufhin bat das Oberlandesgericht München den EuGH darum, das entsprechende EU-Recht genauer auszulegen. Das oberste Gericht der EU stellte nun klar, dass alle zusätzlichen Zahlungen nach Januar 2018 verboten seien, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.