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VIRUS/ROUNDUP: EZB startet Not-Anleihekäufe - wichtige Beschränkung fällt weg

(Neu: Kaufstart der Not-Anleihekäufe, weitere Details.)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am Donnerstag ihr neues gigantisches Not-Anleihekaufprogramm gestartet. "Die EZB wird alle Optionen und Möglichkeiten prüfen, um die Wirtschaft in der Bewältigung dieses außergewöhnlichen Schocks zu unterstützen", teilte die Notenbank am Donnerstag in Frankfurt mit. An den Finanzmärkten profitierten vor allem Anleihen südeuropäischer Länder wie etwa Italien von dem Kaufstart.

Für rege Nachfrage nach südländischen Staatsanleihen sorgte zudem, dass die EZB bei ihren neuen Käufen auf eine wichtige selbstgesetzte Grenze verzichtet. Wie aus einem am späten Mittwochabend veröffentlichten Dokument der Zentralbank hervorgeht, soll die bisherige Regel, dass die Notenbank maximal ein Drittel aller Staatsanleihen eines Eurolandes kaufen darf, nicht für die neuen Käufe gelten. Diese sollen sich in diesem Jahr auf 750 Milliarden Euro belaufen.

Die Notenbank toleriere keine Risiken für die reibungslose Übertragung ihrer Geldpolitik in die Länder des Euroraums, heißt es in dem Dokument zur Begründung. Das Dokument enthält die rechtlichen Ausführungsbestimmungen zu dem vor etwa einer Woche beschlossenen Kaufprogramm, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise bekämpft werden sollen.

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An den Finanzmärkten legten am Donnerstag vor allem Staatsanleihen aus Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland zu. Sie dürften sowohl von dem Kaufstart an sich als auch von der Aufweichung der Kaufregeln profitiert haben. Die Kurse der Wertpapiere stiegen deutlich, im Gegenzug fielen die Renditen spürbar zurück.

Der Beschluss gibt der EZB wesentlich mehr Freiheiten für die Ausführung ihrer Anleihekäufe. Bisher war festgelegt, dass die EZB maximal ein Drittel der Staatsanleihen eines Eurolandes kaufen darf. Damit wollte die Zentralbank auch dem Verdacht begegnen, sie überschreite mit den Käufen ihr Mandat und betreibe Staatsfinanzierung. Die Streitfrage beschäftigt seit Jahren das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter wurde wegen der Virus-Krise von März auf Mai verschoben.

Mit der 33-Prozent-Grenze sollen darüber hinaus rechtliche Probleme im Fall von Zahlungsausfällen umgangen werden. So kann es vorkommen, dass die EZB derart viele Anleihen eines Landes besitzt, dass eine Umschuldung ohne ihre Zustimmung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall liefe die EZB Gefahr, Umschuldungen zu blockieren, weil sie auf ihre Forderungen aufgrund ihres Mandats nicht verzichten darf. Zumindest für die neuen Anleihekäufe mit dem Namen PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) soll diese Grenze nicht mehr gelten.

Im Ergebnis kann die Notenbank bei ihren Käufen wesentlich flexibler vorgehen. Auch Anleihen mit kürzerer Laufzeit sollen gekauft werden, wie aus dem Dokument der EZB hervorgeht. Grundsätzlich ist auch denkbar, dass die EZB ihre neuen Käufe ausweitet oder im kommenden Jahr fortführt, ohne an eigens gesetzte Grenzen zu stoßen.

Außerdem stellt die EZB klar, dass sie die selbe Behandlung wie Privatinvestoren akzeptiert ("Pari Passu"). Dies ist bedeutend, weil ansonsten private Investoren mit Nachteilen etwa im Fall von Umschuldungen rechnen müssen. Dies kann die Nachfrage nach den Wertpapieren drastisch verringern, zu erheblichen Kursverlusten führen und damit der Wirkung der EZB-Käufe entgegenstehen.