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VIRUS: Karlsruhe weist Eilantrag gegen Demo-Verbot wegen Corona ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot einer Demonstration wegen der Corona-Krise ist gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag am Freitag als unzulässig ab. Zur Begründung hieß es, die beiden Kläger hätten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 1 BvR 661/20)

Einer der Männer hatte am Mittwoch bei der Stadt Karlsruhe für Freitagnachmittag eine zweistündige Versammlung mit 400 Teilnehmern auf dem Schlossplatz angemeldet. Protestiert werden sollte "gegen die Menschenrechtsverletzungen an der & vor der griechischen Grenze und in den Flüchtlingslagern". Die Stadt verbot die Versammlung wegen der von der Landesregierung verhängten Infektionsschutzmaßnahmen.

Dagegen wandten sich die Männer direkt ans Bundesverfassungsgericht - vergeblich. Sie hätten zunächst von der Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes Gebrauch machen müssen, heißt es in dem Beschluss. Das wäre auch in der Kürze der Zeit möglich gewesen, bei Versammlungsverboten müsse oft schnell entschieden werden. Außerdem antworteten die Richter den Klägern, die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen wäre im Eilverfahren ohnehin nicht möglich gewesen.