Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.822,58
    +62,50 (+0,16%)
     
  • Gold

    2.241,00
    +28,30 (+1,28%)
     
  • EUR/USD

    1,0791
    -0,0039 (-0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.493,95
    +1.766,28 (+2,77%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,04
    +1,69 (+2,08%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.398,29
    -1,23 (-0,01%)
     

VIRUS: Kabinett beschließt Kurzarbeitergeld im Schnellverfahren

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung beschließt stark erweiterte Möglichkeiten für Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Epidemie im Schnellverfahren. Das entsprechende Gesetz soll bereits an diesem Dienstag vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren auf den Weg gebracht werden, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin sagte. Damit soll sichergestellt werden, dass eine dreitägige Anhörungsfrist eingehalten werden kann. Bereits am Freitag soll das Gesetz parallel in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden.

Ab April sollen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld dann gelten. Die Koalitionsspitzen hatten den Schritt am frühen Montagmorgen im Grundsatz beschlossen. Unternehmen, die in eine angespannte Lage geraten, sollen ihre Stammbelegschaften halten können. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Den Arbeitgebern sollen auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden.