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VIRUS: EU lässt Export von Schutzausrüstung in die Schweiz pauschal zu

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Exporte von Virus-Schutzausrüstung in die Schweiz sind neuen Vorgaben der Europäischen Kommission zufolge ohne weitere Genehmigung erlaubt. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, hat sie am Vortag eine entsprechende Anleitung zur Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung im Zuge der Covid-19-Epidemie herausgegeben. Normalerweise ist für Exporte dieser Güter in Nicht-EU-Länder wegen der Krise eine Erlaubnis erforderlich.

Wegen der besonderen Produktions- und Lieferketten mit bestimmten Ländern habe die Kommission jedoch Ausnahmen insbesondere für die EFTA-Länder festgelegt. Keine Genehmigung sei deshalb vom 21. März an mehr nötig für Ausfuhren entsprechenden Materials nach Norwegen, Island, Liechtenstein und in die Schweiz sowie die Färöer-Inseln, nach San Marino, Andorra und in den Vatikan. Gleiches gelte für assoziierte Länder und Territorien mit besonderen Beziehungen zu Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien.

Die vorübergehende Genehmigungspflicht sollte verhindern, dass in der Krise wichtiges medizinisches Material die EU verlässt. In der Schweiz war in den vergangenen Wochen Unmut entstanden, weil eine Lieferung von Schutzmasken nach ihrer Ankunft im Hamburger Hafen nicht unverzüglich weitertransportiert wurde.