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Wie viele Stunden dürfen Auszubildende arbeiten?

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte die wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit kennen. Diese unterscheiden sich - abhängig davon, ob Auszubildende volljährig oder noch unter 18 Jahre alt sind. Foto: Christin Klose
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte die wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit kennen. Diese unterscheiden sich - abhängig davon, ob Auszubildende volljährig oder noch unter 18 Jahre alt sind. Foto: Christin Klose

Wenn junge Menschen als Azubi ins Berufsleben starten, sind sie mit vielen neuen Regeln und Gesetzen konfrontiert. Besonders bei den Arbeitszeiten gibt es einige Fallstricke. ein Fachanwalt informiert.

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Ausbildung beginnt, macht oft zum ersten Mal Bekanntschaft mit der Arbeitswelt. Da ist es gut, die wichtigsten Regeln zu kennen: Zum Beispiel zur Arbeitszeit. Wie viele Stunden dürfen Auszubildende maximal arbeiten?

Wie sind hier die Regeln? Das unterscheidet sich - je nachdem, ob der Auszubildende volljährig oder noch unter 18 Jahre alt ist, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

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Für Volljährige gelte wie für alle anderen Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sie dürfen also acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche arbeiten - das sind 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. Dann muss allerdings sichergestellt sein, dass Auszubildende innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.

Für Jugendliche gelten dagegen andere Regeln. Bei Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wie Bredereck erläutert. Demnach darf der Arbeitgeber Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigen, erklärt der Fachanwalt.

Außerdem regelt das Gesetz, dass Jugendliche nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen. «Für bestimmte Branchen kann es aber Ausnahmeregelungen geben», so Bredereck. Das trifft etwa für die Gastronomie zu. Auch die Arbeit an Wochenenden sowie an Feiertagen ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber dafür Ausgleichstage sicherstellt.