Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.780,13
    +20,05 (+0,05%)
     
  • Gold

    2.241,80
    +29,10 (+1,32%)
     
  • EUR/USD

    1,0801
    -0,0028 (-0,26%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.375,25
    +1.301,22 (+2,03%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,74
    +1,39 (+1,71%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.384,34
    -15,18 (-0,09%)
     

Viele Stromanlagen noch nicht registriert - Förderstopp droht

BONN (dpa-AFX) - Vielen Betreibern von Solaranlagen droht ein Auszahlungsstopp bei der EEG-Förderung, weil sie ihre Anlagen noch nicht bei der Bundesnetzagentur registriert haben. Die Anmeldefrist läuft Ende Januar aus, wie die Bonner Behörde am Freitag mitteilte. Die zurückgehaltenen Zahlungen würden aber nachgezahlt, sobald die Anlage in das Marktstammdatenregister eingetragen sei.

Bislang wurden den Angaben zufolge die Daten für etwa 2 Millionen Anlagen registriert. Weitere etwa 350 000 Anlagen müssen noch folgen. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp etwa 130 000 Anlagen betreffen.

Das Register soll zur Datenbank der Energiewende werden. Es soll helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und den Bau neuer Leitungen reduzieren. Solaranlagen, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Erfasst werden unter anderem Standortdaten und technische Werte der Anlagen. Nicht aufgenommen werden produzierte Strommengen und Speicherfüllstände.