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Zu viel Lkw-Maut gezahlt? Urteil in Musterverfahren erwartet

MÜNSTER (dpa-AFX) - In einer mündlichen Verhandlung befasst sich das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster am Dienstag (10.00 Uhr) erneut mit der Berechnung der Lkw-Maut in Deutschland. Das aufwendige Musterverfahren läuft bereits seit mehreren Jahren. Es hat durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einer Einzelfrage bereits eine Änderung der Maut-Kalkulation bewirkt. Im Anschluss an die Verhandlung am Dienstag will der 9. Senat ein Urteil verkünden.

Konkret geht es um mutmaßlich zu viel gezahlte Maut im Zeitraum Januar 2010 bis Juli 2011 durch ein Speditionsunternehmen aus Polen. Die beiden Kläger halten die Mautgebühren aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig und fordern rund 12 000 Euro Mautgebühren zurück. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. In dem Verfahren seien jetzt weitere Streitfragen zu klären, teilte das OVG mit. Für die Klage sind Gerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig, weil das für die Lkw-Maut zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln sitzt.

Im Laufe des Verfahrens hatte der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Kalkulation der Lkw-Maut nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Bundesrepublik änderte daraufhin die Kalkulation vom Tag der Entscheidung an und erstattete den Klägern 424 Euro Mautgebühren. Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind seitdem Zehntausende Erstattungsanträge von Speditionen und Logistikunternehmen eingegangen.

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und später auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Im Jahr 2020 betrugen die Einnahmen rund 7,4 Milliarden Euro.