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Wie viel Aufklärung zu Garantien muss online sein? BGH äußert sich

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie präzise müssen Onlinehändler über Garantien aufklären? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich in den vergangenen Wochen mit der konkreten Frage befasst, ob ein Link auf eine Produktinformation des Herstellers mit einem Garantiehinweis ausreicht. Am Donnerstag (8.30 Uhr) will der erste Zivilsenat dazu Auskunft geben. Dabei kann es sein, dass der Europäische Gerichtshof um eine Entscheidung gebeten wird. (Az.: I ZR 241/19)

In dem Fall geht es um den Hinweis auf eine zeitlich unbeschränkte Herstellergarantie für Schweizer Offiziersmesser. Ein Händler hat gegen einen anderen geklagt, weil dieser auf eine Produktinformation des Herstellers verlinkt hatte, ohne genauere Angaben zu der darin enthaltenen Garantie zu machen. Der Kläger hatte mit seiner Forderung nach Unterlassung vor dem Landgericht Bochum verloren und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm gewonnen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch hatte bei der Verhandlung im November gesagt, der Fall sei nicht einfach zu lösen. Beispielsweise sei in der Literatur die Frage umstritten, ab wann ein Verkäufer nähere Angaben zu Herstellergarantien machen muss - immer, bei einer Verlinkung oder erst, wenn er damit auch wirbt.