Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.493,06
    +15,97 (+0,09%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,94
    +2,20 (+0,04%)
     
  • Dow Jones 30

    39.782,65
    +22,57 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.236,10
    +23,40 (+1,06%)
     
  • EUR/USD

    1,0806
    -0,0023 (-0,22%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.624,70
    +1.685,34 (+2,64%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,62
    +1,27 (+1,56%)
     
  • MDAX

    27.061,82
    -30,13 (-0,11%)
     
  • TecDAX

    3.456,90
    -0,46 (-0,01%)
     
  • SDAX

    14.296,28
    -113,85 (-0,79%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.962,76
    +30,78 (+0,39%)
     
  • CAC 40

    8.210,84
    +6,03 (+0,07%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.391,54
    -7,98 (-0,05%)
     

Verwertungsgesellschaft VG Media will Milliarden von Google

Plattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Foto: Lukas Schulze
Plattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Foto: Lukas Schulze

Berlin (dpa) - Nach der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht hat sich die Verwertungsgesellschaft VG Media mit einer Milliardenforderung an Google gewandt. Das teilte die VG Media am Donnerstag mit.

Für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen solle der US-Internetriese rückwirkend für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 1,24 Milliarden Euro zahlen. Für die Zukunft strebt die VG Media pauschale Lizenzsummen an, die zwischen 3,44 Milliarden (2019) und 8,5 Milliarden Euro (2024) pro Jahr betragen sollen. Zuerst hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» über die Forderungen berichtet.

Die Verwertungsgesellschaft beruft sich bei den rückwirkenden Forderungen auf das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das in Deutschland bereits am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Allerdings ist unklar, ob das deutsche LSR überhaupt gültig zustande gekommen ist.

WERBUNG

In einem Rechtsstreit zwischen Google und der VG Media will das Berliner Landgericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union vor der Verabschiedung des Gesetzes hätte informieren müssen. Wäre diese «Notifizierung» nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden.

Der zuständige EuGH-Gutachter hatte im Dezember erklärt, er halte das deutsche Gesetz für nicht anwendbar, weil die Bundesregierung 2013 darauf verzichtet hatte, die EU-Kommission in Kenntnis zu setzen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Die VG Media erklärte, sie sei nach sechs Jahren Auseinandersetzung an einer Befriedung interessiert. Der europäische Gesetzgeber habe mit der am Montag endgültig beschlossenen Reform auch für das europäische Urheberrecht «sehr deutlich den Weg gewiesen». «Dies sollte Google zum Anlass nehmen, sich endlich rechtskonform zu verhalten und eine Einigung mit den Rechteinhabern zu erzielen.» Google war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Bei den auf die Zukunft gerichteten Forderungen beruft sich die VG Media auf die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU, die am Montag vom Rat der EU-Mitgliedsstaaten bestätigt worden war. Diese ist bislang aber noch in keinem EU-Staat in nationales Recht umgesetzt worden. Deutschland und die anderen EU-Mitglieder haben für die nationale Gesetzgebung zwei Jahre lang Zeit.

Bei der Kalkulation der rückwirkenden Forderung geht die VG Media davon aus, dass der Verwertungsgesellschaft ein fünfprozentiger Anteil des von Google in Deutschland erzielten Umsatzes von 24,77 Milliarden Euro zustehe.