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Verwaltungsgerichtshof: Alkoholverbot in München unverhältnismäßig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Fallzahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in München und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen.