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Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Kohlekraftwerk Wedel zurück

SCHLESWIG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mehrere Klagen von Anwohnern gegen das Kohlekraftwerk Wedel bei Hamburg zurückgewiesen. Die von Partikelemissionen ausgehenden Verschmutzungen gingen allenfalls geringfügig über die normale Alltagsverschmutzung hinaus, hieß es in einer Pressemitteilung. Sie seien deshalb nicht als erhebliche Belästigung oder Nachteil anzusehen, was nach dem Gesetz Voraussetzung für ein Einschreiten gegen die Kraftwerksbetreiberin sei (Aktenzeichen: 6 A 237/20, 6 A 240/20, 6 A 242/20, 6 A 243/20, 6 A 244/20, 6 A 245/20 und 6 A 246/20).

Vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingeholte Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass Umwelt- oder Gesundheitsschäden durch die Partikelemissionen des Kraftwerks nicht zu erwarten seien. Die Gutachten seien überzeugend und von den Klägern nicht hinreichend substantiiert angegriffen worden, hieß es. Gegen die sieben Urteile kann die Zulassung der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden.