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Verwaltungsgericht bestätigt Einschränkungen für Münchner Corona-Demo

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die für Samstag in München geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen darf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zufolge nicht so stattfinden wie von den Veranstaltern geplant. Das Gericht entschied am Freitagnachmittag mit zwei Beschlüssen, dass zwei Versammlungen, die von der Initiative "Querdenken 089" angemeldet wurden, nur in dem von der Landeshauptstadt München festgelegten Umfang stattfinden dürfen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidungen der Stadt.

"Querdenken 089" hatte eigentlich eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern auf dem Münchner Odeonsplatz angemeldet unter dem Motto "Frieden, Freiheit und Gesundheit". Die Stadt untersagte diese. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese - allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls untersagt. Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts können die Veranstalter nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

In Berlin gab es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.