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Vertrag unterzeichnet: Verzicht auf Klagen gegen Kohleausstieg

BERLIN (dpa-AFX) - Der Kohleausstieg ist jetzt auch rechtlich unter Dach und Fach. Der Bund und die betroffenen Energiekonzerne haben am Mittwoch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 unterzeichnet. Der Vertrag schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht.

Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE <DE0007037129> bekommt 2,6 Milliarden Euro für die Braunkohleanlagen im Rheinland, die LEAG 1,75 Milliarden Euro für Kraftwerke und Tagebaue in der Lausitz.

Der Vertrag habe entscheidende Vorteile für den Bund, betonte Feicht. Die Betreiber könnten nicht gegen den Kohleausstieg klagen, weder vor deutschen Gerichten noch vor internationalen Schiedsgerichten. Die Entschädigungszahlungen würden für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Zudem erhalte der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung.

Die Entschädigungszahlungen müssen noch von der EU-Kommission gebilligt werden. Sie werden in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ausgezahlt. Der erste Kraftwerksblock von RWE war Ende vergangenen Jahres vom Netz gegangen.