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Verträge gekündig: Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab

Erfurt/Mühlhausen (dpa/th) - Die Verbraucherzentrale Thüringen hat die Sparkasse Unstrut-Hainich wegen einer nach ihrer Meinung unzulässigen Kündigung von Prämiensparverträgen abgemahnt. Grund sei die Begründung der Sparkasse, dass die Verträge für sie wegen «des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes» unwirtschaftlich geworden seien, sagte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale.

Diese Argumentation entbehre angesichts seit geraumer Zeit steigender Zinsen jeglicher Grundlage. Es handele sich bei den Kündigungen um variabel verzinste Sparverträge.

Mit der Abmahnung sei die Sparkasse aufgefordert worden, Vertragskündigungen zurückzunehmen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Sparkasse bestätigte den Eingang. Diese werde juristisch geprüft, sagte eine Sprecherin. «Wir halten die Abmahnung nach einer ersten Einschätzung für nicht gerechtfertigt.» Laut Sparkasse geht es um unbefristet laufende Vermögenspläne. Kunden wurde demnach ein Vergleichsangebot gemacht, wenn sie den Vertrag beenden. Ein Teil der Kunden - es gehe um weniger als 200 - habe das Angebot nicht angenommen. Ihnen seien Ende 2022 ihre Verträge gekündigt worden.

Laut Weinsheimer haben auch andere Geldinstitute in Thüringen in den vergangenen Monaten Sparverträge mit unterschiedlichen Begründungen gekündigt. Er nannte als Beispiele die Sparkasse Altenburger Land, die von Nordhausen und die Wartburgsparkasse. «Wir haben anhaltend viele Beratungsanfragen von Verbrauchern dazu. Es geht dabei um Vertragskündigungen.»

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Nach Angaben von Weinsheimer, der sich bei der Verbraucherzentrale mit rechtlichen Fragen befasst, ist die Abmahnung gegen die Sparkasse Unstrut-Hainich die erste der Verbraucherzentrale seit längerer Zeit gegen ein Geldinstitut. «Wir wollen das Instrument aber wieder stärker nutzen.»

Verträge vom Typ «Sparkassen Vermögensplan»

Von den Kündigungen betroffen sind laut Verbraucherzentrale Verträge vom Typ «Sparkassen Vermögensplan», bei denen die letzte vertraglich vereinbarte Prämienstufe noch nicht erreicht wurde. Eine Kündigung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale allein aus diesem Grund nicht zulässig. «Mit dem Vorwand, eine Niedrigzinsphase läge noch immer vor und erzwinge eine Vertragskündigung, täuscht die Sparkasse nach Auffassung der Verbraucherzentrale ihre Kundinnen und Kunden», heißt es in einer Mitteilung.

Die Verbraucherzentrale rät Kunden, der Kündigung eines Prämiensparvertrages zu widersprechen. Betroffene könnten dafür auch kostenlose Musterbriefe der Verbraucherzentrale nutzen, die im Internet verfügbar seien. Ein weiterer Schritt sei die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen.