Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 8 Minuten
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.044,83
    -449,06 (-0,72%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.429,19
    +14,43 (+1,02%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Verstehen Sie Ihre Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung versendet automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, eine jährliche Renteninformation. (Bild: dpa)
Die Deutsche Rentenversicherung versendet automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, eine jährliche Renteninformation. (Bild: dpa)

Die gesetzliche Rente ist noch immer für viele der größte Baustein der Ruhestandseinkünfte. Daher sollte jeder wissen, was er oder sie von der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten hat. Post, die die gesetzliche Rente betrifft, muss (!) immer sorgfältig gelesen und geprüft werden.

Die Deutsche Rentenversicherung versendet automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, eine jährliche Renteninformation. Zusammen mit der ersten Renteninformation erhalten Versicherte einen Versicherungsverlauf. Dieser Verlauf zeigt die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste.

Lesen Sie auch: So vererben oder verschenken Sie das Familienheim steuerfrei

WERBUNG

Ich empfehle Ihnen, diesen Versicherungsverlauf genau zu prüfen und abzuhaken, ob die gespeicherten Zeiten und Summen korrekt sind. Wenn Sie feststellen, dass Zeiten unklar sind oder fehlen, können Sie auch eine Kontenklärung beantragen. Sie können zum Beispiel Belege einreichen, wie Zeugnisse, um Schulzeiten zu belegen. Es ist oft leichter, diese Klärungen jetzt herbeizuführen, als später kurz vor der Rente in hektischen Aktionismus zu verfallen.

Wenn Sie Ihre Renteninformation in den Händen halten, sehen Sie im ersten Absatz, zu welchem Termin Sie ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Ein wichtiges Datum für Ihre Planung! Wenn Sie wissen möchten, ab welchem Alter Sie frühestens mit welchen Abschlägen die Rente beziehen können, empfehle ich Ihnen immer auch einen Termin bei der Rentenberatung. Diese wird in allen Städten und Gemeinden von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung angeboten. Die Wartezeit ist zwar oft lang, die Auskünfte sind aber „wasserdicht“.

Als nächstes folgt in der jährlichen Information die Rente, die Sie bei voller Erwerbsminderung erhalten würden. Sie wird nur dann gezahlt, wenn für die letzten fünf Jahre vor Eintritt mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen.

Wichtig für die Ruhestandsplanung ist die folgende Zahl: Die Höhe der zukünftigen Regelaltersrente. Zuerst kommt die Höhe, die Sie bereits erworben haben, anschließend die Summe, die Sie bekommen, wenn Sie weiterhin so viel einzahlen, wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Anschließend folgt ein Passus zur Rentenanpassung. Hier werden Hochrechnungen präsentiert. Ich empfehle, mit diesen nicht zu rechnen. Kommen die Rentenerhöhungen – gut, wenn nicht, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Tipp: Wenn Sie bislang noch keine fünf vollen Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, könnten Sie die fehlenden Monate einzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt knapp 84 Euro. So sichern Sie, dass Ihre bisherigen Einzahlungen nicht verloren gehen.

Bleiben Sie bei der Rente am Ball,

Ihre

Stefanie Kühn

Lesen Sie auch: Lohnt eine Rürup-Rente?