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Wann Versorger den Abschlag erhöhen können

Rostock (dpa/tmn) - Energie wird weltweit immer teurer. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf höhere Ausgaben einstellen. Stellt sich die Frage: Wann kann ein Energieversorger die regelmäßigen Abschlagszahlungen anheben?

Ein Verweis auf die allgemein erhöhten Energiepreise reicht dafür in der Regel nicht aus, erklärt die Verbraucherzentrale MV in Rostock. Denn ohne eine Preisänderung im entsprechenden Tarif oder einen Mehrverbrauch des Kunden ist eine Erhöhung des Abschlags nicht ohne weiteres zulässig.

Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 haben seit August 98 Gasgrundversorger ihre Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt lag der Anstieg bei 17,3 Prozent.

Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden bedeute dies zusätzliche Kosten von durchschnittlich 263 Euro pro Jahr, berichtete Check24.