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Versicherungslobby diktierte Koalition womöglich Gesetz

Der umstrittene Gesetzentwurf zur geplanten Kürzung der Auszahlungen von Lebensversicherungen stammt offenbar aus der Feder der Versicherungslobby. Wie die Zeitschrift "Öko-Test" aus ihrer März-Ausgabe berichtet, stimmen mindestens zwei Passagen des von Union und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs vom September 2012 mit einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) vom September 2011 überein.

Das Bundesfinanzministerium wies die Darstellung zurück. Das Ministerium schreibe seine Gesetzentwürfe alleine, sagte eine Sprecherin. In der Finanzmarktgesetzgebung stütze sich das Ministerium auf die fachliche Expertise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). "Selbstverständlich wird bei allen Gesetzgebungsverfahren aber auch die Meinung der Betroffenen gehört", sagte die Sprecherin.

Bei den geplanten Kürzungen geht es um die sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer. Dabei soll deren Pflicht zur Beteiligung der Kunden eingeschränkt werden. Der Bundestag hatte das sogenannte SEPA-Begleitgesetz, das Überweisungen im Euro-Raum regelt, im November verabschiedet. Die daran angehängte Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, in der es um die Änderungen bei Bewertungsreserven geht, blieb zunächst weitgehend unbemerkt.

Der Bundesrat stoppte den Gesetzentwurf im Dezember und rief den Vermittlungsausschuss an. Ob dieser eine Lösung findet, ist ungewiss. Am Dienstag sollte eine Arbeitsgruppe nach einem Kompromiss suchen, bevor das Thema am 26. Februar zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat steht.

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CDU-Fraktionsvize Michael Meister und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Volker Wissing, hatten Anfang Februar erklärt, die angestrebte Regelung solle nicht weiter verfolgt werden. Die Pläne seien so gut wie gescheitert.

Mit der Neuregelung wollte die Bundesregierung es den Versicherern ermöglichen, zusätzlich Kapitalpuffer aufzubauen, indem diese zusätzliche Teile der Gewinne einbehalten. Das federführende Finanzministerium musste in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion im Januar jedoch einräumen, es lägen "keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass ein bestimmtes Versicherungsunternehmen künftig in Schwierigkeiten geraten könnte".

Bewertungsreserven können bei Wertpapiergeschäften entstehen, die die Versicherungskonzerne mit Kundengeldern tätigen, um Erträge zu erwirtschaften. Bewertungsreserven bilden sich, wenn eine Kapitalanlage aktuell mehr wert ist als der Preis, zu dem sie gekauft wurde. Die Konzerne müssen ihre Kunden an diesen Gewinnen beteiligen, wenn ihr Vertrag ausläuft. Laut "Öko-Test" ist die geplante Gesetzesänderung ein Geschenk an die Versicherungen und ihre Aktionäre und geht auf Kosten von Millionen Versicherten.