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Verpackungsgesetz: Mehr Mehrweg und Streit um Orange Tonne

Die Orange Tonne ist für viele Menschen ein ungewohnter Anblick. (Bild: dpa)
Die Orange Tonne ist für viele Menschen ein ungewohnter Anblick. (Bild: dpa)

Nach über fünf Jahren Streit um die Orange Tonne stimmt der Bundestag jetzt über das Verpackungsgesetz ab. Dabei geht es um Recyclingquoten und Mehrwegflaschen – nicht aber wie ursprünglich geplant auch um eine flächendeckend eingeführte Wertstofftonne für Plastik- und Metallmüll. Wir zeigen, warum das Verpackungsgesetz so kontrovers ist.

In einigen Kommunen steht die Orange Tonne seit Langem schon neben den gewohnten Behältern für Restmüll und Papier, in anderen nicht. Die bundesweite Einführung ist trotz jahrelanger Verhandlungen gescheitert. Grund ist ein Streit zwischen den Kommunen und privaten Unternehmern. Erstere sind nämlich für den Restmüll zuständig, letztere organisieren die Sammlung und Verwertung des Verpackungsmülls. Dieses duale System hat sich zu einem profitablen Geschäft entwickelt. Und das wollen sich die Privatunternehmen nicht nehmen lassen. Ob man eine Gelbe oder eine Orange Tonne hat, hängt auch künftig davon ab, ob sich am Wohnort Kommunen und Privatunternehmer geeinigt haben, wer die Wertstoffe einsammelt.

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Etwa eine Milliarde Euro Umsatz werden pro Jahr mit Verpackungsmüll erzielt, wie der Verband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) errechnet hat. Rund 12 bis 15 Millionen Deutsche hätten eine Wertstofftonne. Die Recyclingquoten werden nun mit dem neuen Verpackungsgesetz, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmt, erhöht. Es soll also künftig mehr Abfall wiederverwertet werden. BDE-Präsident Peter Kurth rechnete mit einem „ordentlichen Schub“ für seine Branche, die neuen Quoten seien ambitioniert, aber machbar.

Kritik gab es hingegen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Recyclingquoten seien in der Vergangenheit leicht zu manipulieren gewesen. „Besser wäre es gewesen, den Produzenten vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen“, monierte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Durch das Verpackungsgesetz soll auch der Anteil an Mehrwegflaschen erhöht werden, von jetzt rund 45 auf dann mindestens 70 Prozent. Für einige bislang pfandfreie Getränke muss künftig Pfand gezahlt werden. Dazu gehören Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure. Auch Mischgetränke, die mindestens zur Hälfte aus Molke bestehen, sind betroffen. Schilder an Supermarktregalen werden bald anzeigen, wo Mehrwegflaschen stehen.

Das Verpackungsgesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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