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Vermögenswirksame Leistungen richtig nutzen

Ein Bausparvertrag ist nur eine Möglichkeit, VL-Leistungen zu nutzen (Bild: dpa)
Ein Bausparvertrag ist nur eine Möglichkeit, VL-Leistungen zu nutzen (Bild: dpa)


Laut Stiftung Warentest haben mehr als 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL), aber nur 13 Millionen nehmen sie in Anspruch. Offensichtlich wird hier also Geld verschenkt. Mit den folgenden Informationen können Sie sich „Ihre“ VL-Leistungen abholen.

Zunächst müssen Sie herausfinden, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL-Leistungen bezuschusst. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie einen VL-Vertrag abschließen und die Unterlagen an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Der überweist dann von Ihrem Gehalt den Beitrag auf das VL-Konto und zahlt seine Zulage an Sie über den Lohnzettel. Der Zuschuss vom Arbeitgeber liegt zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat.

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Versteuern müssen Sie den Zuschuss ganz normal, trotzdem würden Sie, wenn Sie darauf verzichten, auf einen Gehaltsbestandteil verzichten. Falls Ihr Arbeitgeber nur 6,65 Euro zahlt, sollten Sie trotzdem 40 Euro ansparen, damit sich der Vertrag lohnt.

Welche Vertragsart sollen Sie wählen?

Sie können zwischen Banksparplan, Bausparvertrag, Darlehenstilgung, Aktienfondssparplan, Betrieblicher Altersvorsorge, Bau- und Wohnungs-Genossenschaften mit Spareinrichtung und Lebensversicherungen wählen. Die letzten drei Formen sind entweder nicht interessant bzw. nicht überall erhältlich (Genossenschaften).

Für konservative Anleger ist der Banksparvertrag, für wachstumsorientierte Anleger der Aktienfondssparplan erste Wahl. Wer noch ein Darlehen für eine Immobilie besitzt, sollte die Entschuldung vorantreiben. Für Häuslebauer der Zukunft kann auch über einen Bausparvertrag nachgedacht werden, gerade in Hinblick auf weitere staatliche Zulagen.

Interessante Sparformen durch staatliche Zulagen

Der Bausparvertrag und die Kredittilgung sowie der Aktienfonds werden bei niedrigem Einkommen durch die Arbeitnehmer-Sparzulage – einer Zulage des Staates – besonders interessant. Verdienen Sie nicht mehr als 17.900 Euro (Ehepaar 35.800) so erhalten Sie bei einer Einzahlung von 470 Euro p.a. (940 Euro) auf einen Bausparvertrag bzw. eine Kredittilgung eine Förderung von 9%, das entspricht 43 Euro bzw. 86 Euro. Maßgeblich ist hier das zu versteuernde Einkommen. Bei Aktienfonds betragen die Einkommensgrenzen 20.000 Euro (40.000 Euro) und die Förderung sogar 20% (80 bzw. 160 Euro).

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Außerdem gibt es noch die Wohnungsbauprämie. Diese ist bei Sparern recht bekannt, da sie auch bei Bausparern ohne VL-Vertrag in Anspruch genommen werden kann. Hier gelten Einkommensgrenzen von 25.600 Euro (51.200 Euro) bei Einzahlungen von 512 (1024) Euro. Gefördert werden dann 8,8%, also 45 bzw. 90 Euro. Es besteht die Einschränkung, dass die Bausparsumme für einen Immobilienzweck verwandt werden muss.

Kosten

Kosten lauern überall. Lebensversicherungen scheiden aufgrund der hohen Abschlusskosten und den zusätzlichen laufenden Gebühren von vornherein aus. Bausparverträge besitzen eine Abschlussgebühr, die sich an der Bausparsumme orientiert, daher sollten Sie hier immer die kleinstmögliche Bausparsumme wählen. Aktienfondssparer zahlen einen Ausgabeaufschlag und eine Depotgebühr. Es lassen sich aber Plattformen finden, wo sie diese Kosten auf nahe Null reduzieren können. Passen Sie also auf, dass Sie am Ende nicht Ihre Zulagen über die Kosten wieder abgeben.

Viel Erfolg bei der Auswahl des richtigen VL-Vertrages

Ihre Stefanie Kühn

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