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Wann Airbnb-Vermietungen erlaubt sind - und wann nicht

PARIS, FRANCE - FEBRUARY 11: In this photo illustration, the Airbnb logo is displayed on the screen of an iPhone displaying announcements of rental housing on February 11, 2019 in Paris, France. Paris is one of the most popular destinations for Airbnb, but city authorities do not agree with the private rental and booking company. The mayor of Paris, Anne Hidalgo, announced Sunday that the city would sue Airbnb for 14 million dollars, because of the alleged list of 1,000 illegal rentals. (Photo by Chesnot/Getty Images)
(Bild: Getty)

Vor allem in Großstädten ist der Wohnraum knapp. Deshalb gelten für Vermietungen über Airbnb und Co seit 2018 in vielen Regionen verschärfte Regeln. Auch für Mieter, die ihre Wohnung untervermieten. Aber es gibt Ausnahmen.

Ein Vielfaches der ortsüblichen Miete kassieren Immobilienbesitzer, die ihren Wohnraum kurzzeitig über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermieten. Aber Kurzzeittouristen, die solche Angebote nutzen, treiben die Mieten in die Höhe und schaden dem Hotelgewerbe – so die Kritik. Viele Städte kämpfen um ihren Wohnraum und haben Verbote zur Zweckentfremdung erlassen.

Lesen Sie auch: Airbnb will all seine sieben Millionen Unterkünfte überprüfen

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Aber es gibt auch Ausnahmegenehmigungen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Bundesweit einheitliche Vorschriften existieren dazu jedoch nicht, jede Stadt stellt ihre eigenen Regelungen auf. Zu finden sind die in den jeweiligen Stadtverordnungen.

In Berlin bedarf die Vermietung von Wohnraum an Touristen etwa einer besonderen Genehmigung und muss bei der Stadt beantragt werden – das gilt sowohl für Eigentümer von Wohnraum, als auch für Mieter, die untervermieten wollen. In Hamburg sieht es die Stadt lockerer. Wer seinen Hauptwohnsitz in der betroffenen Wohnung hat, darf ohne Weiteres gelegentlich untervermieten.

Geldstrafen drohen

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Geldstrafen bis zu 25.000 Euro sind möglich. Ende August dieses Jahres wurde eine Frau aus Frankfurt vom Oberlandesgericht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az. 2 Ss-OWi 438/19). Die Frau hatte ihre Wohnung mehrfach für Preise zwischen 125 Euro und 150 Euro pro Nacht an Airbnb-Gäste vermietet. Eine Genehmigung hatte sie dafür nicht, obwohl die nach der Ferienwohnungssatzung der Stadt Frankfurt erforderlich ist.

Die Gefahr bei der illegalen Vermietung erwischt zu werden, ist groß. Denn im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum haben verschiedene Städte bereits Teams zusammengestellt, die gezielt nach illegal vermieteten Wohnungen suchen. Und auch die Anwohner sind aufgefordert, im Kampf bei der illegalen Zweckentfremdung zu helfen. So hat die Stadt München etwa eine Meldeplattform eingeführt, wo Bürger eine vermutete illegale Vermietung melden können.

Vermieter- und Steuerrecht beachten

Ist das Untervermieten von Seiten der Stadt erlaubt, sollten Mieter aber auch in jedem Falle die Genehmigung des Vermieters einholen. Denn die ist laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Untervermietung nötig.

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Neben der Rechtslage sollten Airbnb-Gastgeber auch bedenken, dass eventuell Steuern für die Vermietung fällig werden. Darauf weist auch Airbnb auf seiner Plattform ausdrücklich hin. „In einigen Steuerbezirken übernimmt Airbnb in deinem Namen die Berechnung, den Einzug sowie die Weitergabe von Belegungssteuern. Belegungssteuern werden in jeder Gerichtsbarkeit anders berechnet und wir arbeiten so schnell wie möglich darauf hin, dass wir diese Leistung weiteren Gastgebern weltweit anbieten können. In der Zwischenzeit prüfe bitte die Gesetze bei dir vor Ort, bevor du deine Unterkunft auf Airbnb inserierst“, heißt es dort.

Wer unsicher ist, welche Gesetze vor Ort gelten, sollte im Zweifel direkt bei der Stadtverwaltung sowie dem Finanzamt nachfragen.

Übrigens kündigte Airbnb aktuell an, all seine sieben Millionen Wohnungen zu überprüfen. So will das Unternehmen Qualität gewährleisten, das Vertrauen der Kunden stärken und „schlechte Akteure“ daran hindern, die Plattform zu nutzen.