Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 21 Minuten
  • DAX

    18.026,58
    0,00 (0,00%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.984,48
    +29,47 (+0,59%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Gold

    2.388,70
    +5,70 (+0,24%)
     
  • EUR/USD

    1,0619
    -0,0007 (-0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.597,60
    -2.868,11 (-4,59%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    85,61
    +0,20 (+0,23%)
     
  • MDAX

    26.447,14
    0,00 (0,00%)
     
  • TecDAX

    3.334,32
    0,00 (0,00%)
     
  • SDAX

    14.258,08
    0,00 (0,00%)
     
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • FTSE 100

    7.965,53
    0,00 (0,00%)
     
  • CAC 40

    8.045,11
    +34,28 (+0,43%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     

Vermieter müssen für Makler zahlen

Bestellerprinzip bestätigt - Vermieter müssen für Makler zahlen

Ein altes Sprichwort lautet: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Bei Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juni 2015 das gleiche, nämlich das Bestellerprinzip. Wer einen Makler beauftragt, eine Mietwohnung zu vermitteln, muss auch die Provision zahlen. Und dabei wird es auch bleiben.

Zwei Immobilienmakler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die gesetzliche Regelung, die das Bestellerprinzip einführte, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (1 BvR 1015/15).

Der Hintergrund: Das Gesetz ist so gestaltet, dass in der Praxis nahezu immer der Vermieter die Maklerprovision zahlen muss. Vor der Neuregelung war es in den überwiegenden Fällen der Mieter. Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Gesetzgeber dürfe die grundgesetzlich geschützte Freiheit zur vertraglichen Vereinbarung eines Entgelts für eine berufliche Leistung begrenzen, entschieden die Verfassungsrichter. Und zwar dann, wenn er damit sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenwirke.

WERBUNG

„Für die Herstellung eines solchen Ausgleichs verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum“, stellte das Gericht fest. Er habe nachvollziehbar festgestellt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte bestehen. Vor der Neuregelung hatten Vermieter die Maklerkosten, die oft mehrere tausend Euro betragen, zumeist auf ihre neuen Mieter abgewälzt.

Wie nicht anders zu erwarten, kommentieren Vermieter- und Mietervertreter das Urteil höchst unterschiedlich. So freut sich Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.“ Die Entscheidung führe zu einer „spürbaren finanziellen Entlastung wohnungssuchender Mieter“.


Maklerverband beklagt wirtschaftlichen Einschnitt

Der Maklerverband IVD bedauert hingegen diese Entscheidung. „Es war richtig und wichtig, dass wir nichts unversucht gelassen haben, uns gegen das sogenannte Bestellerprinzip zur Wehr zu setzen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Leidtragende des Gesetzes zur Neuregelung von Maklerprovisionen seien auch Wohnungssuchende, behauptet der IVD.

Seine Begründung: „Erst vor wenigen Wochen hat eine Umfrage unter 6000 IVD-Mitgliedern gezeigt, dass das Angebot an Mietwohnungen durch das Gesetz um rund 40 Prozent zurückgegangen ist - sowohl bei Maklern als auch auf den Immobilien-Online-Portalen.“ Auch für die meisten IVD-Mitglieder stellte das Gesetz einen harten Einschnitt dar.

Die deutschen Wohnungsmakler verdienen ihr Geld allerdings überwiegend mit der Vermittlung von Wohnungskäufern und nicht mit der von Mietern. Die Zahl der Vermieter, die sich jetzt auf eigene Faust Mieter suchen, ist rapide gewachsen.

Manche Mietmakler berichten sogar von steigenden Umsätzen, weil langjährige Vermieterkunden ihnen die Treue gehalten haben, allerdings nun einen umfangreicheren Service verlangen. Das neue Recht wird von mehreren Star-ups genutzt, die Vermietern die Vorauswahl von potenziellen Mietern abnehmen, unter anderem in dem sie deren Bonität prüfen.

Mit Material von dpa.