So vermeiden Sie Fehler beim Immobilienkauf
Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden? Auch der Bausachverständige war zufrieden? Nun schnell zum Notar. Verständlich, dass gerade in begehrten Lagen Käufer möglichst schnell alles wasserdicht machen wollen. Doch Vorsicht – kaufen Sie nie die berühmte Katze im Sack. Diese Unterlagen sollten Sie vorab prüfen:
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Grundbuchauszug lesen
Im Grundbuchauszug steht nicht nur, wem die Immobilie derzeit gehört, sondern auch, ob es Lasten gibt. Oftmals haben Energieversorger oder die Telekom das Recht, nach ihren Leitungen zu sehen. Gravierender wäre ein Wohnrecht für Dritte oder ein Wegerecht. Sie sollten genau wissen, ob Rechte vergeben sind, um zu überlegen, ob dies zu Ihren Plänen passt.
Amtlicher Lageplan
Dieser Lageplan gilt. Prüfen Sie diesen. Fragen Sie im Bauamt außerdem nach Daten wie Hochwassergefahr in der Gegend oder Fliegerbombenabwurf im zweiten Weltkrieg (besonders bei Grundstückskäufen).
Baugenehmigungen
Liegen alle Baugenehmigungen vor (bei Kauf eines Bestandsobjektes)? „Beliebt“ sind Balkone oder Dachterrassen ohne Genehmigung. Hier kann Ihnen der Rückbau drohen. Falls Sie eine Nutzungsänderung planen, sollten Sie vorher sichergehen, dass diese auch genehmigt wird. Eine mündliche Zusage der Stadt oder Gemeinde reicht da in der Regel nicht.
Hausverwaltung (bei Eigentumswohnungen)
Prüfen Sie die letzten drei Berichte der Eigentümerversammlung sowie die Hausgeldabrechnungen und den Wirtschaftsplan. Fehlt beispielsweise eine Gebäudeversicherung kann dies ein Hinweis darauf sein, dass das Objekt keinen Schutz mehr bekommt. Dann sollten auch Sie vom Kauf Abstand nehmen.
Prüfen Sie dabei auch den Stand der Instandhaltungsrücklage – das ist „Ihr“ Geld, mit dem Sanierungen vorgenommen werden können. Ist alles frisch renoviert, ist eine nicht vorhandene Rücklage in Ordnung – ansonsten gilt, dass ein großer Mehrfamilienkomplex schon 100.000 bis 200.000 Euro auf der hohen Kante haben darf.
Mietvertrag
Kaufen Sie eine Wohnung zur Vermietung und diese ist noch vermietet, seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eintreten. Sie können also dem Mieter keinen neuen Mietvertrag aufzwingen. Daher müssen Sie den bestehenden Vertrag prüfen.
Viel Erfolg beim Immobilienkauf
Ihre
Stefanie Kühn
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