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Verkehr: Tempo 20 auf Friedrichstraße: Radfahrer dürfen nicht rasen

Berlin. Wenn ein Autofahrer seine Geschwindigkeit wissen will, blickt er auf das Tachometer. Es hilft ihm beispielsweise, in Städten die erlaubte Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer einzuhalten. Doch was macht eigentlich ein Radfahrer, wenn auf der Friedrichstraße in Mitte plötzlich eine Begrenzung von 20 Stundenkilometer gilt? Denn eine Tachopflicht für Radfahrer gibt es bislang nicht.

Verwaltung begründet Tempolimit mit der Verkehrssicherheit

Zum offiziellen Start des Modellversuchs „Autofreie Friedrichstraße“ ab kommenden Sonnabend, 29. August, soll das Tempolimit dort jedoch eingeführt werden. Dann gilt auf dem Straßenabschnitt zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße bis Ende Januar die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer für Radfahrer. Das bestätigte eine Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Das Tempolimit auf dem fünf Meter breiten Radweg sei aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, so die Sprecherin weiter.

Wegen der guten Lage und der guten Befahrbarkeit der Friedrichstraße erwarte die Senatsverkehrsverwaltung in den kommenden Monaten ein verstärktes Aufkommen an Radverkehr und Fußgängern. Um gefährlichen Situationen vorzubeugen, führe man das Tempolimit ein, so die Sprecherin weiter. Rechtlich stützt sich das auf den Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung – aus Sicherheitsgründen dürfen die Behörden Straßen, und damit auch Radwege, beschränken. In Deutschland ist ein Radweg mit Tempolimit jedoch eine Pre...

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