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Verkehr: Pop-up-Radweg auf der Kantstraße soll zunächst bleiben

Pop-up-Radwege in Berlin sind laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Montag nicht rechtens. So ist auch die Zukunft des Radwegs auf der Kantstraße ungewiss. Zunächst werde dieser jedoch bleiben, erklärte Verkehrsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) in der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses.

Grundsätzlich ist das Urteil des Verwaltungsgerichts sofort vollstreckbar. In der Begründung heißt es, Pop-up-Bikelanes dürften nur dort angeordnet werden, wo durch das Verkehrsaufkommen und den Ablauf konkret Gefahren für Radfahrer entstünden und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Dies müsse durch Verkehrszählungen oder der Daten von Verkehrsverstößen und Unfallzahlen belegt werden. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung beim Errichten der Radwege jedoch nicht dargelegt.

Pop-up-Radweg auf der Kantstraße könnte mehrere Monate bleiben

Schruoffeneger sagte, er habe sich an die Senatsverwaltung gewandt mit der Frage, ob er die Radwege sofort beseitigen soll. Die Antwort lautete: Nein, er solle abwarten. Denn die Senatsverkehrsverwaltung (SenUVK) kündigte am Montag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) an. Zugleich soll eine aufschiebende Wirkung für das Urteil beantragt werden. Sollte das OVG dem Antrag stattgeben, bleiben die Radwege bis zu einer weiteren rechtlichen Entscheidung bestehen.

Nun wird Schruoffeneger abwarten, ob ein Aufschub gewährt wird. Falls das der Fall ist, wird der Pop-up-Radweg auf der Kan...

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