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Verkündungstermin nach Corona-Klagen gegen Versicherungen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - In München werden mehrere Corona-Zivilprozesse von bundesweitem Interesse für Versicherungen und ihre Firmenkunden ausgefochten: Das Landgericht in der Landeshauptstadt hat nach zahlreichen Klagen gegen zahlungsunwillige Versicherer am Donnerstag (12.00 Uhr) den ersten Verkündungstermin angesetzt, anschließend werden drei neue Klagen verhandelt. Die Versicherer lehnen Zahlungen an Kunden ab, deren Betriebe im Frühjahr von den Behörden geschlossen wurden und nun Geld fordern, weil sie Versicherungen gegen Betriebsschließungen abgeschlossen hatten.

Den Verkündungstermin angesetzt hat die Kammer für die Klage einer Kindertagesstätte gegen die Haftpflichtkasse Darmstadt. Verkündung bedeutet nicht unbedingt Urteil: Das Gericht könnte sich auch darauf beschränken, Kläger und Beklagte über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Die Verfahren sind Teil einer bundesweiten Prozesswelle, allein am Münchner Landgericht sind mittlerweile 71 entsprechende Klagen gegen Versicherungen eingegangen. Die meisten Kläger sind Gastronomen. Der rechtliche Hintergrund: Viele Unternehmen sind gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in manchen Standardpolicen nicht abgedeckt. In anderen Policen sind Pandemien zwar versichert, aber auch das bedeutet nicht, dass eine Versicherung zwangsläufig für coronabedingte Betriebsschließungen einspringen müsste.

Die Vorsitzende Richterin hatte im Juli bereits klar gestellt, dass sich die einzelnen Fälle nicht pauschal beurteilen lassen.