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Verjährung von Cum-Ex-Straftaten: „Der Staat würde Milliarden abschreiben müssen“

Biesenbach will Straf- und Steuergesetze verschärfen, um Verjährungen von Cum-Ex-Straftaten zu verhindern. Die jetzige Rechtslage habe große Mängel.

„Den Cum-Ex-Taten lag eine hohe kriminelle Energie zugrunde, und der Schaden für die Allgemeinheit war riesig.“ Foto: dpa
„Den Cum-Ex-Taten lag eine hohe kriminelle Energie zugrunde, und der Schaden für die Allgemeinheit war riesig.“ Foto: dpa

Mafia-Verfahren, Cyberkriminalität, schwere Steuerhinterziehung: Für Peter Biesenbach gibt es großen Bedarf an neuen Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im Gespräch im NRW-Justizministerium macht der CDU-Politiker klar, dass ihm die Cum-Ex-Aufklärung ein besonderes Anliegen ist. Biesenbach stockt das Personal auf – und er will neue Gesetze.

Am Freitag wird Biesenbach deshalb für Nordrhein-Westfalen den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der besonders schweren Steuerhinterziehung“ in den Bundesrat einbringen. Die aktuelle Rechtslage ist aus Sicht des Justizministers völlig unzureichend, um die Cum-Ex-Straftaten zu ahnden. „Auf dieser Grundlage werden viele Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, und der Staat wird schätzungsweise Milliarden Euro abschreiben müssen“, fürchtet Biesenbach.

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Dem will der Landespolitiker nun entschieden entgegentreten, wie er im Interview erklärt. Zum einen schlägt er vor, die Verjährungsfrist zu verlängern, damit die Staatsanwaltschaften weiter in der Vergangenheit ermitteln können. Zum anderen will er das Einziehungsrecht verschärfen. So will Biesenbach sicherstellen, dass die Täter ihre Beute nicht behalten dürfen. „Im Corona-Steuerhilfegesetz gibt es eine große Lücke, die viel Geld kosten wird“, so Biesenbach. Dieser Fehler müsse dringend korrigiert werden.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

Herr Biesenbach, was halten Sie von den Cum-Ex-Geschäften, also der doppelten oder mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuern durch Aktienkreisgeschäfte?
Ich bin Justizminister und kein Gericht. Aber es gibt inzwischen einige Urteile von Zivil- und Finanzgerichten, die eindeutig sind. Danach waren Cum-Ex-Geschäfte strafbar. Den Taten lag eine hohe kriminelle Energie zugrunde, und der Schaden für die Allgemeinheit war riesig. Wir müssen davon ausgehen, dass sich die beteiligten Banken und Investoren viele Milliarden Steuern zu Unrecht haben erstatten lassen.

Die Taten liegen neun Jahre und länger zurück, die strafrechtliche Aufarbeitung steht noch ganz am Anfang. Warum hat die Justiz nicht mehr getan?
Weil das industrielle Ausmaß des Skandals zunächst nicht absehbar war. Erst als die Staatsanwaltschaft das System entschlüsselt hatte und verschiedene Insider zu Aussagen bewegen konnte, gab es einen Schub. Ich selbst habe bereits zu Beginn meiner Amtszeit veranlasst, die Zahl der Staatsanwälte auf fünf zu erhöhen.

Angesichts der rund 70 Ermittlungsverfahren mit etwa 900 Beschuldigten ist das immer noch nicht viel.
Dabei ist es nicht geblieben. Im Jahr 2019 haben wir das Team zunächst auf zehn Staatsanwälte aufgestockt. Am Ende des Jahres werden es 15 Personen sein. Hinzu kommen Beamte aus dem Landeskriminalamt und der Steuerfahndung. Wenn es notwendig ist, bekommt die Staatsanwaltschaft weitere Stellen. Aus meiner Sicht hat der Komplex überragende Bedeutung. Ich will auf jeden Fall verhindern, dass die Täter ungestraft davonkommen. Die Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, der organisierten Wirtschaftskriminalität entschieden entgegenzutreten.

Allerdings drohen Verjährungen, fürchten Experten. Der Gesetzgeber wollte mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz gegensteuern. Ist ihm das gelungen?
Nein, leider ist das Gesetz in zweifacher Hinsicht völlig unzureichend. Auf dieser Grundlage werden viele Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, und der Staat wird schätzungsweise Milliarden Euro abschreiben müssen.

Erklären Sie das bitte.
Der Gesetzgeber hat zwar die Verjährungsfrist auf 25 Jahre verlängert. Aber dabei geht es um die absolute Frist. So lange hat also die Justiz nach Einleitung der Ermittlungen Zeit, um zu einem Urteil zu kommen. Aber das löst nicht das Problem.

Warum nicht?
Weil die relative Verjährungsfrist in diesem Zusammenhang viel wichtiger ist. Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist kann nur helfen, wenn zuvor innerhalb der relativen Verjährung Unterbrechungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschuldigtenvernehmungen erfolgt sind. Und die relative Verjährung tritt auch nach dem neuen Gesetz weiterhin bereits nach zehn Jahren ein. Im Jahr 2020 können also nur Ermittlungen zu Straftaten ab dem Jahr 2010 eingeleitet werden. Viele Taten – das wissen wir von den Ermittlungsbehörden – wurden aber in den Jahren zuvor begangen und liegen teilweise noch immer im Dunkeln.

Woran liegt das?
Viele der Beteiligten mauern. Die Strukturen sind schwer zu durschauen, viele der Verantwortlichen sitzen im Ausland und sind nur schwer zu identifizieren. Man ermittelt lange gegen Unbekannt. Die Beteiligten setzen gerade darauf, dass der Justiz in ihrem Fall wegen Verjährungseintritts die Hände gebunden sind. Das dürfen wir und will ich nicht zulassen.

Sehen Sie weitere Probleme, die das neue Gesetz nicht löst?
Ja. Im Corona-Steuerhilfegesetz gibt es eine große Lücke, die viel Geld kosten wird. Im Prinzip kann der Staat illegal erworbenes Vermögen abschöpfen. Allerdings ist das nur möglich, solange die Taten steuerrechtlich noch nicht verjährt sind, was nach geltendem Recht aber häufig der Fall ist. Es hilft also für die Vermögensabschöpfung nicht, dass ein Strafverfahren läuft. Dieser Fehler muss korrigiert werden.

Was haben Sie vor?
Ich will eine Gesetzesänderung, alles andere ist unter Gerechtigkeitsaspekten nicht hinnehmbar. Nordrhein-Westfalen bringt noch diese Woche über den Bundesrat eine Initiative auf den Weg. Die Opposition wird sich dem Vorschlag sicher nicht verschließen. Selbst der Koalitionspartner SPD dürfte ein Interesse daran haben, den Steuerbetrug Cum-Ex wirksam zu verfolgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Habe Sie keine Bedenken, dass Ihr Vorstoß aus verfassungsrechtlichen Gründen scheitert?
Sie sprechen die Bedenken wegen einer möglicherweise unzulässigen Rückwirkung des Gesetzes an. Ich bin davon überzeugt, dass mein Vorschlag im Einklang mit der Verfassung steht, das hat bereits der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt, der sich mit der Fragestellung befasst hat. Auch Rechtsprofessoren teilen diese Auffassung. Es geht um besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, dafür darf es keinen Vertrauensschutz geben.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD steht selbst wegen seines Austauschs mit dem ehemaligen Chef der an den Geschäften beteiligten M.M. Warburg in der Kritik. Haben Sie das Gefühl, dass Scholz bremst?
Dazu möchte ich mich nicht äußern. Es geht um konkrete Ermittlungen, die sind Sache der Staatsanwaltschaft.

Herr Biesenbach, vielen Dank für das Interview.