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Verhandlung: Porsche-Betriebsräte klagen gegen Gehaltskürzung

STUTTGART (dpa-AFX) -Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage des Betriebsratschefs von Porsche gegen die Kürzung seiner Bezüge verhandelt. Er ging gegen die Neuberechnung seines Gehalts vor, weil die Volkswagen DE0007664039-Tochter ihn neu eingestuft hatte. Auch vier andere Arbeitnehmervertreter gehen gegen das Vorgehen von dem Autobauer gerichtlich vor.

Hintergrund der Klagen ist, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW DE0007664039-Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Großunternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert. Auch Volkswagen hatte nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen erfolgreich vors Arbeitsgericht.

Nach vorläufiger Auffassung des Arbeitsgerichts ist das Vorgehen bei dem Betriebsratschef nicht rechtens. Er habe den Willen zur Weiterbildung gezeigt. Die erfolgte zwar nicht in seinem Beruf, sondern im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsratschef war zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats im Juni 2002 als Kraftfahrzeugmechaniker eingruppiert. Bei einer ersten Überprüfung durch Porsche wurde er dann nach Maßgabe eines Serviceberaters eingestuft. Anfang 2023 erfolgte laut Gericht eine Rückgruppierung als Kraftfahrzeugmechatroniker. Das führte zu erheblichen Gehaltseinbußen. Das Gericht wollte am Spätnachmittag eine Entscheidung verkünden.

Eine Sprecherin von Porsche hatte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung erklärt: "Die Porsche AG DE000PAG9113 kann die Position von Betriebsräten weiterhin nachvollziehen." Daher begrüße man arbeitsgerichtliche Klärungen. Zusätzlich könne ein Gesetzesentwurf für rechtssichere Regelungen sorgen, den das Bundeskabinett am 1. November 2023 beschlossen habe - und der nun den parlamentarischen Prozess durchlaufe.

Die Klagen der anderen Betriebsräte wurden am Donnerstag gleichfalls verhandelt.